Presseberichte über die Eröffnung der Autostraße des Rügendammes am 13. mai 1937
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Rep. 29, Nr. 0324
01.03.20. Allgemeine Verwaltung der Stadt Stralsun Allgemeine Verwaltung der Stadt Stralsund
Allgemeine Verwaltung der Stadt Stralsund >> 02. 01.03.20.02. Organisation der Stadtverwaltung >> 02.11. 01.03.20.02.11. Pressestelle, Statistisches Amt und Informationsdienst >> 02.11.01. 01.03.20.02.11.01. Pressetätigkeit
1936 - 1943
Rügendamm - deutsches Denkmal!, in: Pommersche Zeitung, Nr. 134 vom 18. mai 1937.- Jetzt voller Verkehr über den Rügendamm, in: Berliner Lokal-Anzeiger, Nr. 114A vom 13. Mai 1937.- Die Eröffnung der Straße nach dem Norden, in: Stralsunder Tageblatt, Nr. 110 vom 14. Mai 1937.- Stralsund im Festkleid, in: Stralsunder Tageblatt, Nr. 109 vom 13. Mai 1937.- Die Vorgänger des Rügendammes, in: Pommersche Zeitung, Nr. 129 vom 12. Mai 1937 und Nr. 134 vom 18. Mai 1937.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ
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