Rafan von Talheim beurkundet, daß ihm Herr Philipp Graf zu Katzenelnbogen am Ausstellungstag der Urkunde genannte Güter zu Diedesheim (didißheim) und zu Niefern (nyevem) mit allen Rechten und Einkünften zu Lehen gegeben hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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