Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen dem Pfarrer zu Neckarau einerseits und Schultheißen, Gericht und Gemeinde andererseits etliche Irrungen wegen der Bede gehalten haben, die die Gemeinde dem Pfarrer auf 20 Morgen Acker und sein Teile seines Viehs geschlagen hat. Nach vielfach eingegangen Klagen des Pfarrers haben die pfalzgräflichen Räte diese und die Antworten der von Neckarau zum heutigen Tag verhört und mit Zustimmung beider Parteien einen Vertrag beredet und entschieden. Demnach soll der Pfarrer von den 20 Morgen Acker die gewöhnliche Bede geben, wobei es ihm wie anderen mit der Anzahl der Güter "ungeverlich" gehalten werden soll. Nach alten Herkommen darf der Pfarrer sieben Rinder, Schafe und Schweine bedefrei treiben, darüber hinaus die Tiere verbeden. Nun soll diese Freiheit für insgesamt 21 Tiere in beliebiger Zusammensetzung gelten. Nachdem die Gemeinde die Haltung von Faselvieh durch den Pfarrer begehrt hat und der Abt von Schönau die Errichtung eines Stalls angezeigt hat, soll der Pfarrer bis Pfingsten, ob die Ställe gebaut werden oder nicht, wieder einen Eber stellen und anderes Faselvieh nach altem Herkommen halten. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung des Entscheids. Darunter Vermerk, dass am 30.07.1501 (uff freitag nach Jacobi) allerlei Widerspruch wegen des Vertrags eingegangen ist, und der Vertrag doch wieder "bedechtlich" von beiden Parteien angenommen wurde. Dies ist im Beisein des Hofmeisters, des Kanzlers, des Ritters Hans von Sickingen, des Vogts zu Heidelberg, des Eustachius [von Pfullendorf?], des Ludwig Scheuermann und des Landschreibers zu Heidelberg geschehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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