Abt Anselm macht bekannt, dass er nach dem Tod von Johann Dietrich von Kersebaum zu Poet dessen Vetter Johann Philipp mit der unhuldigen Frauenhand mit etwa 7 Morgen im Ahefeld bei Bergerhausen im Kirchspiel Rellinghausen zu Hobs-, Behands- und Erbzinsrecht behandigt hat, an denen mit der huldigen Mannshand noch der Vater Jörgen Kerssebaum des Behandigten belehnt ist. Jährlich soll am 11. November der schuldige Erbzins von 1 1/2 Pfund Wachs geliefert werden. Wenn eine Hand stirbt, ist eine neue mit Zahlung von 8 Reichstalern zu gewinnen.-Es siegelt der Aussteller, Or., Siegel gut erhalten, Unterschrift

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...