Heinrich Schuler, Bauer zu Jungingen, verkauft um 600 fl rh dem dortigen Schulmeister Johannes Röscheisen sein "Wengisches Erbgüetig Feld-Lehen", bestehend aus nach Lage und Anstößern detailliert beschriebenen Äckern in allen drei Öschen von insgesamt 10 3/4 Jauchert Fläche. Das Gut ist frei eigen, muss jedoch dem Wengenstift jährlich je vier Imi Roggen und Hafer sowie zwei Fastnachtshennen an Gülten entrichten, als Laudemien sind je 3 sh h Auf- und Abfahrtsgeld festgesetzt, darüber hinaus dient die Liegenschaft als Grundpfand der Besicherung von Forderungen des Ulmer Almosenkastens über 190 fl und - "uxorio nomine" - des Ratsälteren Christoph Erhard Schad von Mittelbiberach über 400 fl. Ansonsten ist das Gut der Hohen Obrigkeit der Reichsstadt Ulm unterworfen, das Wengenstift ist gemäß Rezess mit der Reichsstadt Ulm von 1652 befugt, vor Ort niedergerichtliche Gebühren zu erheben. Der Verkäufer verzichtet auf alle Rechte und Ansprüche, die er je an gen. Objekt gehabt hat, überträgt dasselbe, quittiert den Erhalt des Kaufpreises und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewährleistung des Geschäfts.