Amtliche militärische Druckschriften I (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 635/1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Militärische Bestände 1871-ca. 1920 >> Selekte >> Amtliche militärische Druckschriften
1810-1945
Inhalt und Bewertung
Der Bestand geht auf eine Sammlung des württembergischen Kriegsministeriums zurück, der in der Reichsarchivzweigstelle bzw. Heeresarchiv fortgeführt und erweitert wurde.
Er enthält Druckvorschriften/Dienstvorschriften des Deutschen Bundes, Preußens, des Deutschen Reiches Sachsens, Württembergs, Bayerns und einzelner deutscher Armeen und Armeekorps sowie - in geringer Zahl - Belgiens, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens, der Niederlande, Österreich-Ungarns, Russlands und der Schweiz.
Vorbemerkung: Dienstvorschriften, Druckvorschriften sind alle für die Handhabung des militärischen Dienstes oder für die Verwaltung des Heeres, der Marine und der Luftwaffe erlassenen allgemeingültigen Anordnungen. Sie wurden z. T. in den militärischen Amtsblättern und in gesonderten, meist handlichen Ausgaben veröffentlicht, z. T. nur in letzteren in beschränkter Auflage herausgebracht, so wenn es sich um geheime oder vertraulich zu handhabende Anordnungen handelte. Ergänzungen und Nachträge erschienen nach 1870 in der Form sogenannter Deckblätter, die in die einzelnen Bände einzukleben oder handschriftlich zu übertragen waren. Seit den achtziger Jahren wurde in Preußen und damit auch bei den anderen deutschen Kontingenten zwischen etats- und nichtetatmäßigen Druckvorschriften unterschieden. Nur die erstgenannten mussten in der im veröffentlichten "Druckvorschriftenetat" festgelegten Anzahl bei den Behörden und Truppenteilen vorhanden sein, hatten eine amtliche, ungefähr nach der Erscheinungsfolge vergebene Nummer und waren durch ein in unregelmäßigen Abständen neuaufgelegtes "Verzeichnis der etatmäßigen Druckvorschriften" (z. B. 1911) oder "Verzeichnis der planmäßigen Heeres-Druckvorschriften" (z. B. 1939) erschlossen. Die hier vorliegende Sammlung geht auf das frühere württembergische Kriegsministerium zurück, das zunächst die Vorschriften des Deutschen Bundes und Württembergs, sodann auch anderer deutscher Staaten in der Bibliothek des Ministeriums, in Geheimschränken - für die geheimen und vertraulichen Vorschriften - und in den Akten - Belegexemplare zu eigenen Entwürfen, sodann einzelne Deckblätter - verwahrte. Nach dem 1.Weltkrieg zogen das Kriegsarchiv des Kriegsministeriums und dann - nach Zwischenstufen - die Reichsarchivzweigstelle bei aufzulösenden württembergischen und durchziehenden nichtwürttembergischen Truppenteilen vorhandene Vorschriften ein und vermehrten auf diese Weise die Sammlung hauptsächlich um Kriegsausgaben einzelner Militärbehörden und Armeen. Die Vorschriften der Reichswehr und der Wehrmacht kamen nur noch in verhältnismäßig geringer Anzahl ein, ausländische mehr zufällig, so einige französische um 1940 aus Neubreisach. Ein wohl noch im Kriegsministerium zusammengestelltes "Inhaltsverzeichnis der alten Druckschriften und Druckvorschriften" führte die bis etwa 1900 erschienenen Vorschriften getrennt nach dem Ausgabeland bzw. Herausgeber, d. h. Deutscher Bund, Preußen, Württemberg, in alphabetischer Folge an. Für die etatmäßigen Vorschriften der folgenden Jahre galt das erwähnte Verzeichnis von 1911 (Bd. 246). 1924 gliederte dann die Reichsarchivzweigstelle die sonstigen, hauptsächlich während des Krieges herausgebrachten Vorschriften ohne Rücksicht auf den Herausgeber nach Sachgruppen wie "Truppenführung", "fremde Heere", "Infanterie", und ordnete dabei mehrfach vorhandene Exemplare der Thematik entsprechend an verschiedenen Stellen ein. Das Heeresarchiv stellte schließlich die Vorschriften, die seit 1919 erschienen waren, nach dem angeführten Verzeichnis von 1939 und in einer zusätzlichen, nach dem Alphabet ausgerichteten Liste zusammen. Keine dieser Gruppen, d. h. die bisherigen Bestände M 635/1 - M 635/6, enthielt alle jeweils vorhandenen Bände, noch waren sie einheitlich und vollständig durchgezählt. Zudem waren Doppelstücke, geschenkweise eingelieferte Einzelexemplare, endlich ausländische Vorschriften auch bei der Bibliothek, bei der Flug- (Bestand J 150) und der Denkschriftensammlung (Bestand M 730) eingeordnet, wie umgekehrt vielfach private Bearbeitungen und Anleitungen bei den amtlichen Vorschriften Aufnahme gefunden hatten.
Nachdem der damalige Archivinspektor Wannenwetsch bereits 1978 Vorschriften aus der Bibliothek herausgelöst und zum vorläufigen Bestand M 635/7 zusammengestellt hatte, verzeichnete im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme 1982/83 die archivische Aushilfskraft Anneliese Fink das gesamte Material. Unter zeitweiliger Mitarbeit der Inspektoranwärter Elstner und Wüst wurden sodann Bibliotheksgut ausgesondert, Denkschriften, Jahresberichte und andere militärische Druckschriften zum künftigen Bestand M 635/2 gelegt und dazuhin die Flug- und Denkschriftensammlung anhand der Findbücher auf Vorschriften überprüft: Nachdem - unter Einrechnung der Maßnahme von 1978 - aus der Militärbibliothek 86, aus anderen Beständen 108 Bände übernommen, an die Militärbibliothek 196 Bände abgegeben, 17 Stück in die zugehörigen Akten zurückgelegt, 8 Verlagsprospekte u. a. ausgesondert und 352 Doppelstücke herausgelöst worden sind, umfasst der Bestand nunmehr 1665 Bände in 18 Regalmetern. Die Vorschriften wurden nach dem Herausgeber, also Ausgabeland bzw. Militärverwaltung, einzelne Armeen, Armeekorps usw. getrennt, im übrigen nach der chronologischen Folge gelegt. Angesichts der sich vielfach überschneidenden Titel der einzelnen Vorschriften schien sich eine Sachgliederung, z. B. im Anschluss an die oben erwähnte, weniger zu empfehlen. Doch wurde die Chronologie insoweit durchbrochen, als nicht oder nur wenig veränderte spätere Auflagen einer Vorschrift bei der ersten eingereiht wurden und ebenso über einen längeren Zeitraum in Teilbänden veröffentlichte Vorschriften im Anschluss an den jeweiligen ersten Band. Ferner liegen die angeführten etatmäßigen Vorschriften nach der vorgegebenen Nummernfolge, nach der sie auch häufig zitiert werden. Das ausführliche Sachverzeichnis, dessen Stichworte weitgehend der entsprechenden Liste im Verzeichnis der etatmäßigen Druckvorschriften von 1911 entnommen sind, fertigte Archivangestellter Werner Urban. In das vorliegende Findbuch sind die bei den Akten verwahrten Vorschriften, Deckblätter usw. nicht aufgenommen, da sie aufgrund des derzeitigen Erschließungsstandes vieler Bestände nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand hätten erfasst werden können - eine entsprechende zusätzliche Zusammenstellung muss daher einer späteren Zeit vorbehalten bleiben. Die im Repertorium angewandte Rechtschreibung richtet sich nach den heutigen Regeln. Die einzelnen Titelaufnahmen sind nach dem folgenden Muster angelegt: Titel der Vorschrift Ort und Datum der Vorschrift; Druck-/ Verlagsort, Druckerei / Verlag, Druckjahr Amtliche Nummer Herausgeber Besondere Bestimmungen zur Ergänzung der Vorschrift Beilagen Nachträge; handschriftliche Vermerke Frühere Archiv- und Bibliothekssignaturen Bemerkungen. Stuttgart, im April 1985 (Cordes)
Abkürzungsverzeichnis:
a. A., a/A alter Art
Apr. April
ASig Alte Archivsignatur
Aug. August
Bd. Band
Bern. Bemerkung
betr. betreffend
bzw. beziehungsweise
cm Zentimeter
Co. Compagnie
Dez . Dezember
D.E. Nr. Druckvorschriften-Etat Nr. (Marine)
d. h. das heißt
D.V.E. Nr. Druckvorschriften-Etat Nr. (Heer)
D.V.P1. Nr. Druckvorschriften-Plan Nr.
einschließl. einschließlich
etc. et cetera
Feb. Februar
H.Dv. Heeres-Druckvorschrift
H.Dv.g. geheime Heeres-Druckvorschrift
Jan. Januar
k., kgl. königlich
k.k. kaiserlich-königlich (= österreichisch !)
k.u.k. kaiserlich und königlich (= österreich-ungarisch)
lfd. laufend
L.Dv. Luftwaffen
M.Dv. Nr. Marine-Druckvorschrift Nr.
M.G. Maschinengewehr
n.A., n/A, n.F neuer Art, neuer Folge
Nov. November
Nr. Nummer
o. J. ohne Jahr
Okt. Oktober
Preuß. Preußen, preußisch
resp. respektive, beziehungsweise
Sept. September
T.D.V.E. Nr. Technische Druckvorschriften-Etat Nr
u. und
u. a. und anderes, unter anderem
usw. und so weiter
vgl. vergleiche
Württ. Württemberg, württembergisch
z. B. zum Beispiel
z. T. zum Teil
1665 Bände
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ