Kläger: Peter Sibbern (Sieber), Bauer in Kirchwerder, Eggert Sibbern und Mettke Witthöft, geborene Sibbern, in Kirchwerder (Kläger), sowie später deren Erben, Rechtsnachfolger und Gläubiger.- Beklagter: Hermann und Hein Wulff sowie ihre Mutter Barbara Wukff, Witwe des Eggert Wulff, Frau des Heinrich Buck (von Büken), in Neuengamme (Beklagter) und als Nebenbeklagte die Räte der Städte Hamburg und Lübeck.- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1587) ulteriorum compulsorialium, nunc (1588) arctiorum compulsorialium, nunc (1630) executorialium, nunc (1633 et 1638) arctiorum executorialium, nunc (1641) denunciatorialium Banni et executorialium super Banno, nunc (1590, 1624, 1630 et 1637) citationis ad reassumendum (im Prozessverlauf "restitutio in integrum" und "revisio" beantragt); Eingreifen des Kaiserlichen Fiskals in einem Streit um die Erbschaft des ohne Hinterlassung eines Testaments verstorbenen Eggert Wulff zwischen seiner zweiten Frau und deren Kinder einerseits und den Kläger als Kinder einer Tochter aus seiner ersten Ehe andererseits; Hinweis der Beklagten und Nebenbeklagten auf die Gültigkeit des alten Landrechts und des Grundsatzes "nächst Blut, nächst Erbe"
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Kläger: Peter Sibbern (Sieber), Bauer in Kirchwerder, Eggert Sibbern und Mettke Witthöft, geborene Sibbern, in Kirchwerder (Kläger), sowie später deren Erben, Rechtsnachfolger und Gläubiger.- Beklagter: Hermann und Hein Wulff sowie ihre Mutter Barbara Wukff, Witwe des Eggert Wulff, Frau des Heinrich Buck (von Büken), in Neuengamme (Beklagter) und als Nebenbeklagte die Räte der Städte Hamburg und Lübeck.- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1587) ulteriorum compulsorialium, nunc (1588) arctiorum compulsorialium, nunc (1630) executorialium, nunc (1633 et 1638) arctiorum executorialium, nunc (1641) denunciatorialium Banni et executorialium super Banno, nunc (1590, 1624, 1630 et 1637) citationis ad reassumendum (im Prozessverlauf "restitutio in integrum" und "revisio" beantragt); Eingreifen des Kaiserlichen Fiskals in einem Streit um die Erbschaft des ohne Hinterlassung eines Testaments verstorbenen Eggert Wulff zwischen seiner zweiten Frau und deren Kinder einerseits und den Kläger als Kinder einer Tochter aus seiner ersten Ehe andererseits; Hinweis der Beklagten und Nebenbeklagten auf die Gültigkeit des alten Landrechts und des Grundsatzes "nächst Blut, nächst Erbe"
211-2_S 106 Teil 3
S 6621
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> S
1577-1670
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Leonhard Wolff (1585); Dr. Sigmund Haffner (1610); Lt. Johann Sebastian Augsbirger (1624); Dr. Johann Vergenius (1631); Dr. Georg Goll (1637); Dr. Heinrich Eilinck (1638); Dr. Barthold Gießenbier (1642); Lt. Johann Walraff (1647), Dr. Johann Conrad Albrecht von Lautterburg (1647), Dr. Paul Gambs (1652), Dr. Johann Carl Müeg (1655) und Sebastian Hageloch, Notar (1658). Beklagter: Dr. Christoph Behem (1585); Dr. Sebastian Wolff (1596); Lt. Johann Schaumberg (1624); Dr. Lucas Goll (1638); Dr. Conrad Blaufelder (1641); Dr. Wilhelm Henrich Goll (1658). Nebenbeklagter: Dr. Johann Gödelmann (1587) und Dr. Sebastian Wolff (1587); Dr. Georg Goll (1638) und Dr. (Jonas Eucharius) Erhardt (1642).- Instanzen: 1. Landgericht Neuengamme 1584. 2. Landgericht der Kirchspiele Altengamme, Curslack und Kirchwerder 1584. 3. Räte der Städte Hamburg und Lübeck 1584. 4. Reichskammergericht 1585-1658 (1585-1670).- Darin: Aktenstücke aus dem Prozess der Kläger gegen Barbara Wulff 1577-1583; Verträge von 1621 und 1640 über die Abteilung der Kinder aus den Ehen des Hein(rich) Wulff mit seiner Frau Anneke und seiner Frau Catharina; Obligationen, Reverse und Quittungen der Prozessbeteiligten aus der Zeit 1632-1655 (passim); Zessionen von 1637 und 1645 der Ansprüche der Kläger an Michael von Mentzel, Kaiserlicher Resident in Hamburg und an Johann Isebrandt Cuyper, Bürger zu Hamburg, sowie ein Kaiserliches Reskript von 1638 über die Legitimierung eines unehelichen Sohns des Johann Isebrandt Cuyper und ein Vertrag von 1645 des Johann Isebrandt Cuyper mit seinem Anwalt Dr. Theodor Nicolai über die Bezahlung der Anwaltskosten; Aktenstücke über das Vollstreckungsverfahren gegen die Beklagten und die Einweisung in ihren Besitz sowie ein Inventar ihrer Höfe und eine Erbschaftsaufstellung aus der Zeit 1641-1643; Schadensrechnungen, Vergleichsvorschläge und Vergleiche der Prozessbeteiligten aus der Zeit 1643-1657 (passim); Notariatsinstrumente und Aktenstücke über die Deponierung von Gelder, die "litis renunciatio" und die "aboslutio a banno" 1655-1657; Zeugenaussagen von 1643 über die Verarmung und den Selbstmord Eggert Sibbern; Aufstellung über Notarsgebühren 1637-1643; "Schema genealogicum" der Nachkommen der Gretke Sibbern, geborene Wulff, Frau des Peter Sibbern.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:57 MEZ