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Enthält v.a.:
Allgemeines
Priorität bei zuerst in Deutschland angemeldeten ausländischen Warenzeichen, 1898-1900
Gegenseitigkeit bei der Behandlung ausländischer Anmelder.- Beitritt Griechenlands zur revidierten Pariser Übereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums vom 2. Juni 1911, 1921-1922