Kurfürst Philipp von der Pfalz veranlasst in Streitigkeiten zwischen Bischof Berthold von Mainz einer- und Graf Philipp von Hanau andererseits wegen des Dorfes Nied (Nydde), weshalb er beide Seiten zu Worms angehört und rechtlich entschieden hat, nachdem keine gütliche Einigung zustande gekommen war: Graf Eberhard von Württemberg und Mömpelgard der Ältere soll als Obmann mit zwei Beisitzern jeder Seite binnen 14 Tagen die Sache an sich nehmen und anhören. Gemeinsam sollen die fünf dann mit Mehrheit entscheiden. Die Sache soll binnen eines halben Jahres zu Ende gebracht werden.