Hermann Ändris, Schultheiß, und das Gericht zu Lichtenau beurkunden, daß Hans Reinbolt, Bürger zu Scherzheim, und seine Ehefrau Agnes der Kirche zu Scherzheim 3 Schillinge jährlichen Zinses von 3 Pfund unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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