Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz übereignet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dem Klaus Jäger von Haßloch (Hasellach), Hühnervogt zu Heidelberg, und dessen Ehefrau Bärbel, Metels [=Martin?] von Walldorf Tochter, um getreuer Dienste wegen jene Äcker zu Seckenheim, die dem Aussteller von der "lamen Husen" angefallen sind. Die Güter sollen erbliches Eigengut, doch weiterhin bedepflichtig sein, wobei darüber hinaus die auf ihnen lastenden Zinsen - der Kirche zu Ladenburg zwei Malter Korn und 1 1/2 Malter Hafer, der Kirche zu Seckenheim 1 Pfund Öl und dem dortigen Pfarrer 9 Pfennige - jährlich auszurichten sind. Es folgt eine Beschreibung der Güter mit ihren Anrainern.