Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung fiskalischer Strafen
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 0031
290/7
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.06. 1. Kläger F
(1746) 03.10.1746-10.07.1748
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: Johann Classen, Müller
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: N N Dahlmann (A), Dr. Michael Zylius (P), seit 24.03.1748: Johann Lucas Kühl (A)
Fallbeschreibung: Das Tribunal dem Bekl. im Fall Nr. 0031 am 11.03. bei Androhung von 200 Rtlr Strafe verboten, mit dem Mühlenbau fortzufahren, am 20.05. hatte es bei 400 Rtlr Strafe verboten, das Bauholz zum Zingst zu transportieren. Da der Bekl. gegen beide Mandate verstoßen hat, fordert der Kl. die Bezahlung der Strafgelder. Das Tribunal lädt den Bekl. am 04.10. auf den 15.11. vor. Dieser bittet am 14.11. um Fristverlängerung, die er am 15.11. erhält. Am 19.12. rechtfertigt sich der Bekl., er habe mit Zustimmung der Kgl. Kammer gehandelt und den Transport des Bauholzes organisiert, bevor er die Mandate erhalten habe, weshalb er bittet, ihm die Strafe zu erlassen. Das Tribunal fordert den Kl. am 20.12.1746 zur Erwiderung auf, die am 21.02.1747 eingeht und in der der Kl. auf der Strafe besteht. Das Tribunal fordert am 22.02. Antwort des Bekl., am 26.09. bittet der Kl. um erneutes Mandat an Bekl., das am 27.09.1747 erlassen wird. Am 27.01.1748 bittet der Kl. um das Urteil. Daraufhin schließt das Tribunal am 29.01.1748 die Beweisaufnahme. Am 24.03. erklärt der Bekl. erneut, er habe nicht wissentlich und vorsätzlich gegen die Mandate des Tribunals gehandelt und bittet um Straferlaß. Am 29.04. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 08.07.1748 erläßt das Tribunal dem Bekl. die Strafe, verurteilt ihn jedoch zur Kostenerstattung für den Fiskal
Instanzenzug: 1. Tribunal 1746
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalsbote Gottfried Nowander ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 04.11.1746; Bescheid der Kgl. Kammer vom 09.05.1746; von Notar J.U. Helwig aufgenommene Befragung der beiden zu Zingst wohnenden Untertanen Hinrich Parow (44 bzw. 49 Jahre alt) vom 16.12.1746; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Zylius vom 11.07.1748
Beklagter: Johann Classen, Müller
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: N N Dahlmann (A), Dr. Michael Zylius (P), seit 24.03.1748: Johann Lucas Kühl (A)
Fallbeschreibung: Das Tribunal dem Bekl. im Fall Nr. 0031 am 11.03. bei Androhung von 200 Rtlr Strafe verboten, mit dem Mühlenbau fortzufahren, am 20.05. hatte es bei 400 Rtlr Strafe verboten, das Bauholz zum Zingst zu transportieren. Da der Bekl. gegen beide Mandate verstoßen hat, fordert der Kl. die Bezahlung der Strafgelder. Das Tribunal lädt den Bekl. am 04.10. auf den 15.11. vor. Dieser bittet am 14.11. um Fristverlängerung, die er am 15.11. erhält. Am 19.12. rechtfertigt sich der Bekl., er habe mit Zustimmung der Kgl. Kammer gehandelt und den Transport des Bauholzes organisiert, bevor er die Mandate erhalten habe, weshalb er bittet, ihm die Strafe zu erlassen. Das Tribunal fordert den Kl. am 20.12.1746 zur Erwiderung auf, die am 21.02.1747 eingeht und in der der Kl. auf der Strafe besteht. Das Tribunal fordert am 22.02. Antwort des Bekl., am 26.09. bittet der Kl. um erneutes Mandat an Bekl., das am 27.09.1747 erlassen wird. Am 27.01.1748 bittet der Kl. um das Urteil. Daraufhin schließt das Tribunal am 29.01.1748 die Beweisaufnahme. Am 24.03. erklärt der Bekl. erneut, er habe nicht wissentlich und vorsätzlich gegen die Mandate des Tribunals gehandelt und bittet um Straferlaß. Am 29.04. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 08.07.1748 erläßt das Tribunal dem Bekl. die Strafe, verurteilt ihn jedoch zur Kostenerstattung für den Fiskal
Instanzenzug: 1. Tribunal 1746
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalsbote Gottfried Nowander ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 04.11.1746; Bescheid der Kgl. Kammer vom 09.05.1746; von Notar J.U. Helwig aufgenommene Befragung der beiden zu Zingst wohnenden Untertanen Hinrich Parow (44 bzw. 49 Jahre alt) vom 16.12.1746; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Zylius vom 11.07.1748
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ