Klage wegen eines am 23. Sept. 1789 gegenüber dem Niederrheinisch-Westfälischen Kreis erlassenen „Mandatum auxiliatorium et protectorium“ des RKG, das vom Beklagten, der daraufhin militärische Unterstützung anforderte, angeblich erschlichen worden war. Die Kläger, die ihre Unschuld angeblich durch einen Zeugen beweisen können, versuchen eine vorläufige Aussetzung des Mandats zu erreichen. Gleichzeitig soll der Abzug fremden Militärs erfolgen, das für die ca. 5000 Personen umfassende Bevölkerung von Malmedy eine Belastung war. Der Abt, der auf die Beschwerden nicht eingegangen war und die Begleichung von Kosten für das Militär verlangt hatte, soll wegen der politischen Umwälzungen in Lüttich eine Rebellion oder Beeinträchtigung seiner Autorität in Malmedy befürchtet haben. Die Kläger werfen ihm außerdem Verweigerung der Rechtsprechung vor und verlangen Schadensersatz.
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Klage wegen eines am 23. Sept. 1789 gegenüber dem Niederrheinisch-Westfälischen Kreis erlassenen „Mandatum auxiliatorium et protectorium“ des RKG, das vom Beklagten, der daraufhin militärische Unterstützung anforderte, angeblich erschlichen worden war. Die Kläger, die ihre Unschuld angeblich durch einen Zeugen beweisen können, versuchen eine vorläufige Aussetzung des Mandats zu erreichen. Gleichzeitig soll der Abzug fremden Militärs erfolgen, das für die ca. 5000 Personen umfassende Bevölkerung von Malmedy eine Belastung war. Der Abt, der auf die Beschwerden nicht eingegangen war und die Begleichung von Kosten für das Militär verlangt hatte, soll wegen der politischen Umwälzungen in Lüttich eine Rebellion oder Beeinträchtigung seiner Autorität in Malmedy befürchtet haben. Die Kläger werfen ihm außerdem Verweigerung der Rechtsprechung vor und verlangen Schadensersatz.
AA 0627, 6365 - Nachtrag 82
AA 0627 Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben
Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben >> 6. Nachträge
(1789 - 1790)
Enthaeltvermerke: Kläger: Rat zu Malmedy Beklagter: Abt von Stablo und Malmedy Prozeßart: Mandatsprozeß (Mandati de promovendo abductionem militis nequaquam necessarii erga eius solutionem sibi non subditis omnino innocentibus incumbentem, ut etiam intuitu propositorum gravaminum petitam et iam promissam, sed ex post denegatam iustitiam celeriter administrando omniaque damna et expensas resarciendo sine clausula) Instanzen: RKG ? - ? (1789 - 1790) Beweismittel: Zeugenverhöre, 1790 (89 - 103, 107 - 111, 128 - 132, 155 - 158, 164 - 172, 176 - 183). „Litterae patentes caesareae“ des RKG an die Bewohner zu Stablo und Malmedy vom 23. Sept. 1789 (115 - 116). Verzeichnis der Einwohner von Cheneux, Monceau und Beauloup, 1789 (126). In der Akte fast ausschließlich lateinische Texte. Beschreibung: 6,5 cm, 307 Bl., lose, 94 Aktenstücke (11. Jan. - 7. Juni 1790); kein Protokoll vorhanden.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:23 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht (AA 0627), Teil IX: U-Z; Nachträge; Abgaben (Bestand)
- 6. Nachträge (Gliederung)