Klage wegen eines am 23. Sept. 1789 gegenüber dem Niederrheinisch-Westfälischen Kreis erlassenen „Mandatum auxiliatorium et protectorium“ des RKG, das vom Beklagten, der daraufhin militärische Unterstützung anforderte, angeblich erschlichen worden war. Die Kläger, die ihre Unschuld angeblich durch einen Zeugen beweisen können, versuchen eine vorläufige Aussetzung des Mandats zu erreichen. Gleichzeitig soll der Abzug fremden Militärs erfolgen, das für die ca. 5000 Personen umfassende Bevölkerung von Malmedy eine Belastung war. Der Abt, der auf die Beschwerden nicht eingegangen war und die Begleichung von Kosten für das Militär verlangt hatte, soll wegen der politischen Umwälzungen in Lüttich eine Rebellion oder Beeinträchtigung seiner Autorität in Malmedy befürchtet haben. Die Kläger werfen ihm außerdem Verweigerung der Rechtsprechung vor und verlangen Schadensersatz.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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