Adolf von Westerstetten (Wösterstetten) von Drackenstein (Trackenstain) zu Krumpach und sein Vater Dieteger von Westerstetten von Drackenstein versprechen ihrem Vetter und Schwager Veit von Wernau (Wernaw) zu Boihingen (Bohingen), der sich mit ihnen gegenüber den Klosterfrauen zu St. Elisabeth zu Memmingen (Memingen) und deren vom Rat bestellten Pflegern wegen 20 rheinische Gulden jährlicher Zinsen und 400 Gulden Hauptgut als Gewere verpflichtet hat, alle daraus erwachsenen Schäden zu ersetzen. Andernfalls kann er sie einzeln oder zusammen zum Einlager in Ulm oder Memmingen auffordern, der sie selbst mit einem reisigen Pferd oder ein reisiger Knecht mit einem Pferd nachzukommen haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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