Im vorinstanzlichen Verfahren hatte Braß in der Folge eines von seiner Frau, Vygen Oß, und deren Verwandten betriebenen Scheidungsverfahrens Rückerstattung von Vermögenswerten, die im Laufe des Verfahrens seiner Frau und deren Kindern aus 1. Ehe zugesprochen worden waren, gefordert. Die RKG-Appellation richtet sich dagegen, daß diese Forderung abgewiesen wurde. Am RKG nur verfahrensleitende Schriftsätze.
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Im vorinstanzlichen Verfahren hatte Braß in der Folge eines von seiner Frau, Vygen Oß, und deren Verwandten betriebenen Scheidungsverfahrens Rückerstattung von Vermögenswerten, die im Laufe des Verfahrens seiner Frau und deren Kindern aus 1. Ehe zugesprochen worden waren, gefordert. Die RKG-Appellation richtet sich dagegen, daß diese Forderung abgewiesen wurde. Am RKG nur verfahrensleitende Schriftsätze.
AA 0627, 209 - B 277/1712
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1602-1626 (1565-1621)
Enthaeltvermerke: Kläger: Peter Braß, Monheim; 1621 dessen Schwiegersöhne Wilhelm Ningelgen, Ehemann von Steingen Braß; Andreas Betzen für seine Kinder mit der verstorbenen Giertgen Braß, (Kl.) Beklagter: Gebrüder Dietrich (Rentmeister, Sittern) und Wolter (Schöffe, Monheim) Jhew (Jewen) und Konsorten: nämlich Gertrud Dussel, Köln; die Kinder des verstorbenen Zöllners zu Dormagen Ludwig von Dierichsweiler: Adam, Niesgen, Freyhe; Gertrud, Witwe von Emundt Blomenthal, Zöllner in Dormagen, in Köln; Mathias Niessen im Dorf Westum (Westorf am Rhein gelegen), Mathias Adam Niessen im Dorf Müllem (Mülheim ?), vermutlich die Kinder Ludwigs von Dierichsweiler; Peter Köppen, Zons, Schwager von Wolter Jhew; Johann Kemmerling, Eschweiler, als Ehemann der Tochter Gertrud der verstorbenen Schwester der beiden Gebrüder Jhew, Elsgen Jhew gen. Dussel; 1617 Dietrich Jhew, fürstl jül. Landrentmeister; Peter Jhew; Dietrich Jhew der Jüngere Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Gödelman 1603 - Lic. Dietrich Dulman 1617 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Andreas Pfeffer 1602 - Dr. Johann Agricola 1621 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Hofgericht Düsseldorf mit kommissarischer Tätigkeit 1587-1601 - 2. RKG 1602-1626 (1565-1621) Beweismittel: Acta priora (Q 4 a, b). Ehevertrag zwischen Peter Braß und Vygen, Witwe von Adolph von Elverfeldt gen. Jhew, 1565 (Q 4a Bl. 3-6). Beschreibung: 3 Bde., 15 cm; Bd. 1: 17 Bl., lose; Q 1 - 3, 5 - 9; Bd. 2: 5 cm, 352 Bl., geb.; Q 4a = Akten eines Verfahrens vor dem Monheimer Amtmann, 1667; und eines Verfahrens vor dem Kölner Offizial (officialis curiae ... Coloniensis) in causa remissionis et divortii 1574 - 1584; Bd. 3: 9 cm, 588 Bl., geb., Q 4b = Akten des Hofgerichtsverfahrens.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 10:01 MESZ
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- Reichskammergericht, Teil I: A-B (Bestand)
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