Petter Beßler von Boll [Kr. Göppingen], erneut zu Göppingen gef., weil er in Übertretung einer beschworenen Urfehde [vgl. UF 1299] abermals in den Wirtshäusern gespielt und gezecht hatte, wird auf Fürbitte seiner Hausfrau, seines Vaters, seines Schwähers [Schwiegervater], seines Schwagers sowie guter Freunde gnädig aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, von nun an zeitlebens weder offene Zechen, noch Wirtshäuser zu besuchen, jegliche Art von Spiel in Zukunft zu meiden, stellt für getreues Befolgen dieser Verschreibung 3 Bürgen und schwört U. - Bürgen mit 20 fl: Brosin Bäsler von Gameltzhauszen [Gammelshausen, Kr. Göppingen], Vater des Täters, sowie Michel und Lienhart Göltz, Schwäher und Schwagerburder des Täters von Boll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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