2) Bürgermeister und Rat in Zürich erlassen ein Fürschreiben an die württembergische Regierung für Matern Feuerbacher, der sich seit Jahr und Tag bei ihnen aufhält. Nach dem Urteilsfreispruch soll die württembergische Regierung Feuerbachers Hab und Gut und auch sein Weib und Kind gütlich abfolgen lassen, 14. Juli 1528 (!)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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