Hans Heinrich Widerrecht, Schultheiß, und die Richter des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Diebold Widerrecht, Bürger zu Freistett, und seine Ehefrau Margaretha dem Philipp Breitenacker, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, für die Frühmesse zu Bischofsheim 1 Pfund 5 Schillinge von 25 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.