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Philipp von Eppstein belehnt Conrad und Hartmann von Bellersheim, Burgmannen zu Friedberg, mit 10 Wagen Brennholz aus den Wäldern der Cransberger Gemarkung, genannt das Werholz und das Jungholz, es darf Buchen- oder anderes Hartholz sein außer Eichen, und zu jeder Zeit mit 100 Gulden ablösbar sein, die dann als Lehen auf der Herrschaft Königstein stehen sollen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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