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Dass die bisherigen Kreis- und Feuersozietäten des Herzogtums Magdeburg gänzlich aufhören und an deren Stelle eine einzige allgemeine Brandassekurationsverbindung sämtlicher Kreise und, wenn solches nicht unübersteigliche Hindernisse bei sich führt, mit Zuziehung der hiesigen Provinz und der Grafschaft Hohenstein gestiftet und eingerichtet werden; dabei aber die Kurmärkische Feuersozietätseinrichtung unter gewissen von der Verschiedenheit der Provinzialverfassung und zum Teil von der Lokalität abhängenden Modalitäten zum Grunde dienen soll

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Landesarchiv Sachsen-Anhalt
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