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Bestätigung durch Hans von Bimbach und Elisabeth [von] Schleidsberg des Verkaufs auf Wiederkauf von Einkünften aus einem Gut in Borsch mit Einlöseklausel
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Bestätigung durch Hans von Bimbach und Elisabeth [von] Schleidsberg des Verkaufs auf Wiederkauf von Einkünften aus einem Gut in Borsch mit Einlöseklausel
Urk. 76 Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b]
Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b] >> 2 Familien B >> 2.18 von Bimbach
1402 August 23
Ausfertigung, Pergament, zwei anhängende Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der gegeben ist nach Cristi geburt virtzehen hundert iare darnach in dem andern iare uff sent Bartholomeus abund
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hans von Bimbach (Byembach) und Elisabeth [von] Schleidsberg (Else Sleitsbergen) bestätigen den Verkauf auf Wiederkauf von Einkünften aus einem Gut in Borsch (Borsa) [Ortsteil der Gem. Geisa, Wartburgkrs.] und bekennen, dass sie dieses Lehen innerhalb von vier Jahren wieder einlösen müssen, andernfalls ist Johann [von Merlau], Abt von Fulda, berechtigt, dies zu tun. Siegelankündigung.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hans von Bimbach, Heinrich von Taft (Taffta)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.