Stadt Lemgo verteidigt ihre Rechte in Ehesachen laut Rezess von 1617. Gräfliche Kanzlei und Hofgericht nur für 2. Instanz und Berufung. Hierzu auch G. G. Nr. 2563 Sobbe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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