Kurfürst Philipp von der Pfalz und Bischof Albrecht von Straßburg (auch pfaltzgrave by Rine hertzog in Beyern und lantgrave zu Elsas) bekunden, dass sie ¿ Land und Leuten zum Nutze ¿ eine gütliche Einung auf beider Lebtag geschlossen haben. Es folgen Bestimmungen u. a. zum Verzicht auf Fehde und Feindschaft der Fürsten und der Ihren (der wir ungeverlich mechtig sin), zur Verwehrung von Enthalt und Geleit und zur Rechtsdurchsetzung gegenüber offenen Feinden, zur ausnahmsweisen Gewährung von Geleit zum Rechtsaustrag, zur Nacheile bei frischer Tat, zum militärischem Beistand (hilff) bei unrechtmäßiger Befehdung, wobei der Bischof auf Beistandsersuchen 60 Gewappnete nach Selz und der Pfalzgraf 100 nach Straßburg schicken soll, zu Kosten und Versorgung der Hilfstruppen, zum gegenseitigen Beistand nach bestem Vermögen aus dem Elsass und den Ämtern zu beiden Seiten des Rheins bei offenen Kriegen (mit herescrafft ubertzogen), zum Verbot separater Friedensschlüsse im Kriegsfall, zum Schiedsaustrag mit jeweils zwei Zusätzen bei gegenseitigen Forderungen, zu den Fristen des Austrags sowie zu den Rechtsinstanzen bei Klagen von Untertanen und bei Klagen wegen Eigengütern, geistlichen Sachen, Lehnssachen und Freveln. Beide Aussteller nehmen von der Einung Papst und Kaiser aus, Kurfürst Philipp darüber hinaus: alle Herren von Bayern, die Herzöge Siegmund und Maximilian von Österreich, Herzog Wilhelm von Jülich-Berg, Markgraf Albrecht von Brandenburg, Markgraf Christoph I. von Baden, Landgraf Wilhelm III. von Hessen, die Bischöfe von Würzburg, Bamberg, Worms und Speyer, die Städte Straßburg, Speyer, Worms, Heilbronn, Wimpfen und Oberwesel (Wesel) sowie alle gelobten Burgfrieden. Bischof Albrecht nimmt aus: alle Herren von Bayern, die Herzöge von Österreich, die Stadt Straßburg und alle gelobten Burgfrieden. Beide kündigen ihre Siegel an.