Erzbischof Michael von Salzburg und Propst Wolfgang [II.] von Berchtesgaden setzen eine gemeinschaftliche Kommission ein, damit aus den Urkunden festgestellt werde, was Geltung habe hinsichtlich der salzburgischen Pfandschaft des berchtesgadenschen Salzsudwerkes in [Markt-]Schellenberg, des Turms daselbst und seiner Burghut sowie wegen des Niederheims [St. Georgen im Pinzgau] und des Heubergs [Schloss Heuberg oder Heuberg bei Lend?], salzburgisches Gericht Taxenbach, da Salzburg von der Pfandschaft, die in 30 Jahren ablaufe, abstehen wolle. Das vorliegende Libell stellt einen Auszug aus mehreren älteren Urkunden dar.; S1: Erzbischof Michael von Salzburg; S2: Propst Wolfgang [II.] von Berchtesgaden; S3: Bischof Hieronymus von Chiemsee; S4: Bischof Eberhard [II.] von Eichstätt

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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