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Abt Eberhard [von Brandis] und der Konvent des Benediktinerklosters Reichenau ("in der Richenowe") [Lkr. Konstanz] verkaufen den Ulmer Bürgern Heinrich Stedellin und seiner Ehefrau Elisabeth die folgenden Güter, Einkünfte und Gerechtsame als Leibgeding: - Die Zehnten des Klosters in Mähringen ("Moringen") [Stadt Ulm]. - Die Zehnten von 4 Jauchert Äckern in Ulm. Davon liegen zwei Länder, durch die der Steig geht, am Michelsberg, 2 Länder ebendort an der Mühlsteige und 1 Jauchert unter dem Leberg [heute Kienlesberg]. - Jährlich 3 Schilling Heller, die dem Kloster von diesen Äckern zustehen. - Jährlich 3,5 Schilling Heller, die dem Kloster von ihrem Haus und Hofstatt in Ulm in der Strüchelgasse [heute Wengengasse] zustehen. - Von dem Widemgut in Mähringen, das sie vom Kloster Reichenau ebenfalls als Leibgeding innehaben, die 10 Schilling Heller und 4 Herbsthühner, die sie dem Kloster Reichenau bisher jährlich geben mussten, sowie die 7 Imi Hafer, die sie bisher davon dem Abt des Benediktinerklosters Wiblingen [Stadt Ulm] geben mussten. Diese sollen nach dem Tod des Abtes ihnen selbst verbleiben. Die Eheleute haben dem Kloster dafür 460 Pfund Heller bezahlt. Stirbt einer der Ehepartner, kann der Überlebende die Zehnten und Einkünfte weiter nutzen. Nach dem Tod beider fallen sie wieder an das Kloster Reichenau zurück.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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