Hans Wilhelm von Urbach, Melchior Schenk von Winterstetten zu Freudental, Ludwig von und zu Neuenhaus urkunden: Äbtissin und Chorjungfrauen des freien adeligen Stifts Oberstenfeld haben auf Bitten des ¿ Pankraz von Urbach dessen hinterlassene Tochter Maria aufgenommen, wobei sie 3 lb h dem Konvent entrichten soll. Desgleichen soll sie eine vollständige Bettstatt stellen, die dem Stift verbleiben soll, wenn sie lebendig oder tot daraus geht. Ferner soll sie sechs Jahre lang vom Stift nicht mehr als Essen und Trinken erhalten. Sie soll auch der Äbtissin versprechen, ihr Gehorsam zu leisten ohne Widerrede, auch ohne Bewilligung der Äbtissin nicht aus dem Stift gehen, reiten oder fahren und nach Ende der sechs Jahre selbst und durch ihre Verwandten um eine ganze Pfründe bitten, doch soll es im Willen von Äbtissin und Konvent stehen, sie in den Konvent aufzunehmen. Wenn sie eine ganze Pfründe erhalten hat, soll sie wie andere Konventjungfrauen an allen Renten, Gülten, Zinsen, Zehnten und anderem Anteil haben. Wenn sie sich verheiratete oder sonst nicht mehr im Stift bleiben wollte, sollte sie von dem Tag an nichts mehr erhalten. Wenn sie lebendig oder tot aus dem Stift geht, sollen sie oder ihre Erben 20 fl bei der Stifung lassen, wie es gebräuchlich ist. Melchior Schenk von Winterstetten und Ludwig von und zu Neuenhaus versprechen, dem Stift in allen Angelegenheiten behilflich zu sein. Hans Wilhelm von Urbach verspricht, wenn er seine Schwester verheiratet, zu sich nimmt oder anderweitig versorgt, soll sie nichts aus dem Stift nehmen, denn was sie erspart oder darin erworben hat. Doch soll sie die genannten 20 fl im Stift lassen. Die Aussteller und Maria von Urbach, Tochter des ¿ Pankraz von Urbach, versprechen die Bestimmungen einzuhalten.