Vor Johannes van Buren, fürstbischöflich münsterschem Richter zu Rene, erklärt Gheze, Witwe Johans van Mesem, sie wäre mit ihrem Ehemann übereingekommen, nach dessen Tode auf Lebenszeit als Leibzucht 6 Scheffelsaat Land zu behalten; dies haben ihr auch Prior Everd und der Konvent zu Bentlaghn überlassen, belegen "by der seghet", darüberhinaus hat sie von diesen auf Lebenszeit 3 weitere Scheffelsaat Land "uppe den achter ute" erhalten, ohne jedoch weitere Rechte daran zu haben; nach ihrem Tode fällt alles an das Kloster zurück, auch das ihr überlassene bewegliche Gut ihres Mannes, ausgenommen "eres lyves clenodn". Zeugen: Wessel van Buren und Gerhardus Lynghe, Kornoten; Matheus van Munster, Knappe, und Everhardus tor Vuchte, Umständer. Der Richter siegelt. sanctorum Martirum Johannis et Pauli die