Manegold [von Neuenburg], gewählter und bestätigter Bischof zu Würzburg, schenkt Abt und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg, das durch einen Brand geschädigt ist, zur Aufbesserung ihrer Präbendaleinkünfte die Pfarrkirche in Veitshöchheim (Hocheim) mit ihren Zugehörungen, für die dem Kloster bereits das Patronatsrecht zusteht. Die Schenkung erfolgt mit Zustimmung des Domkapitels sowie des Domdekans Heinrich [von Wechmar] als zuständigem Archidiakon. Nach dem Weggang oder Tod des derzeitigen Pfarrers soll das Kloster die Pfarrei durch einen ständigen Vikar verwalten lassen, dem es aus den Einkünften der Pfarrkirche eine ausreichende Besoldung anzuweisen hat. Acta 1288 feria secunda post dominicam, qua cantatur Reminiscere. Aussteller: Elekt von Würzburg. Empfänger: Kloster St. Stephan