Kaiser Friedrich (II.) bestimmt, daß der Zehnte von den Weinbergen des Aachener Stifts zu Sinceke (Sinzig), welcher bisher teils unvollständig, teils gar nicht von den Verpflichteten entrichtet worden, zur Verhütung weiteren Schadens inskünftig an den Stellen, welche insgemein "Heggen" heißen, und wo die Traubenportionen in die Fässer gebracht werden, von sämtlichen Beteiligten (auch an denen, die durch Zugvieh oder auf andere Weise ihre Anteile wegbringen) getreulich und ganz abgeliefert werde. Datum apud Frankenvort anno dom. M. C. C. XX. XIII Kal. Maii.