Peter Plamberger zu Obersaal verpflichtet sich nach dem Verbüßen seiner Gefängnisstrafe in Rohr, die er wegen Drohungen mit Raub und Brandstiftung erhalten hatte, keine Vergeltung zu üben, insbesondere nicht an Propst Johannes von Rohr und am Gut zu Gressau (Klebsau) und dessen Inhabern. S: Wilhelm Weigand (Weygant), Richter zu Rohr

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv