Edelherr Simon (I.) zur Lippe beurkundet, daß er die Übersiedlung des Schwesternklosters in Lahde (Lothe) vom Orden des heiligen Augustinus in der Mindener Diözese nach der Regel der Brüder vom Predigerorden nach seiner Stadt Lemgo gewünscht und ihm daselbst die Hauptkirche St. Johann außerhalb der Mauern der Stadt mit den beiden zugehörigen Kirchen Nykolaus und St. Marie auf der Neustadt, die er unter dem Titel eines Tausches von der Kirche zu Paderborn hat, ebenfalls unter dem Titel des Tausches überwiesen hat mit Genehmigung des Bischofs Otto von Paderborn als Diözesan, wofür er das Patronat über die Kirche zu Lothe empfangen hat. Er genehmigt die Verlegung des Klosters an die Marienkirche und verkauft für 508 Mark Osnabrücker Pfennige den Schwestern eine Hausstätte auf dem Plan, der bei der Kirche anfängt, von zwei Straßen eingeschlossen wird und sich bis zu der kleinen quer laufenden Straße in der Längdwe erstreckt, um darauf alle nötigen Gebäude zu errichten. Dieser Platz wird von allen Abgaben und zwar Wachen, Schossen, Zöllen, Kontributionen befreit, kein herrschaftlicher Richter oder Ratsherr der Stadt haben das Recht, irgendwelche Jurisdiktion auszuüben. Alle dort Wohnende und die Gebäude und alles, was nach Privileg, Gewohnheit oder Exemtion des Ordens dazu gehört, hat für immer diese Befreiung. Er erlaubt eine Mühle zu bauen mit zwei Rädern, eins zum Wollenwerk, das andere zum Korn, jedoch nur zu eignem Gebrauch, so daß kein Fremder zum Walken oder zum Kornmahlen zugelassen werden darf. Weiter verkauft er ihnen im Walde zwei Echtwort und den gemeinen Gebrauch an Weiden, Wiesen, Fischereien und Holzungen auf der Grenze der Stadt zu ungehinderter Benutzung. Weder er noch seine Erben werden jemals ein Recht, Gerichtsbarkeit, Advokatur oder sonst ein Servitut in ihren Gütern, die sie gegenwärtig besitzen oder zukünftig haben werden innerhalb oder außerhalb der Stadt in Anspruch nehmen. Alles mit Einwilligung seiner Gemahlin Alheide, Propst Bernhards zu Paderborn, Propst Hermanns zu Höxter, Henrichs, Theoderichs, Kreuzherr (cruciferi), Ottos, Symons, Mechtildis und Alheides, des Richters, der Ratsherren und der Gemeinde der Stadt. Gesiegelt von Simon, Alheide und der Stadt. Zeugen: Alheide, die Ratsherren der alten und neuen Stadt: Arnold von Barechosen, Bürgermeister, Dethardus von Oerlinghausen, Johann Cruse, Odelrich Weldige, Johann Monetarius, Eghard, Decani, Hildebrand von Hodinctorpe, Arnold von Barechosen, genannt Vedder, Gottfried von Mangen, Bertold Slede, Johann Erep, Henrich Schelinc, Bürger der Neustadt, Conrad Lanifex, Villlich von Ludehosen, Cruckeberg, Scetterus junior, Johann Grotinc, Johann von Ludehosen, Johann von Horstmere, Johann Lamberti, Johann Drudinc und Albert Noweke. Datum idibus Marcii anno domini 1306. Original auf Pergament mit zwei anhägngenden Siegeln Simons und der Alheide mit Gegensiegeln.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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