Fürstlich Hohenzollernsche Geheime Kanzlei: Akten (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, FAS DS 65 T 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Fürstlich Hohenzollernsches Haus- und Domänenarchiv (Dep. 39) >> Domänenarchiv Hohenzollern-Sigmaringen >> Fürstlich-Hohenzollernsche Verwaltung >> Oberste Hof- und Domänenbehörden
(1579-) 1821 - 1867
Überlieferungsgeschichte
Vorbemerkung
1) Zur Geschichte der Behörde
Nach der Vereinigung des Fürstlich Hohenzollern-Hechingischen Fideikommisses mit dem Fürstlich Hohenzollern-Sigmaringischen wurde die Fürstlich Hohenzollernsche Geheime Kanzlei mit Erlass des Fürsten Karl Anton von Hohenzollern-Sigmaringen vom 31. Mai, publiziert im Verordnungs- und Anzeigeblatt der Königlich Preußischen Regierung in Sigmaringen vom 2. Juni 1850, als oberste Behörde für sämtliche Haus-, Hof- und Domanialbehörden geschaffen. Die Behörde wies zwei Abteilungen auf. Die erste war zuständig für die Angelegenheiten des Fürstlichen Hauses und Hofes. Ihr unterstellt war das Fürstliche Hofkassenamt. Die zweite Abteilung war für alle Domanialangelegenheiten zuständig. Ihr unterstand unmittelbar die Fürstlich Hohenzollernsche Hofkammer in Sigmaringen.
Die Geheime Kanzlei wurde nach der Zurruhesetzung des Geheimen Rats von Weckherlin am 1. Januar 1867 aufgehoben, wodurch die Fürstliche Hofkammer zur obersten, nur dem Fürsten unterstellten Behörde zur Verwaltung des Domanialbesitzes wurde.
2) Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestands
Der vorliegende Bestand wurde vermutlich um 1955 als Teil des akzessorischen Mischbestands "Neuverzeichnete Akten (NVA)" von dem damaligen Fürstlich Hohenzollernschen Archivrat Dr. Johannes Maier durch ein Zettelrepertorium erschlossen. Im Zuge der teilweisen Bereinigung der NVA-Bestände hob Frau Neuendorff im Februar 2000 alle Archivalien des vorliegenden Bestands aus. Die Bearbeiterin überprüfte sodann die einzelnen Titelaufnahmen und korrigierte bzw. ergänzte diese, sofern es erforderlich war. Dabei wurden auch einzelne umfangreiche Aktenfaszikel auseinandergenommen und danach verzeichnet.
Anschließend ordnete die Bearbeiterin die Faszikel nach der 1842 bei den Behörden des Fürstentums Hohenzollern-Sigmaringen eingeführten Rubrikenordnung. Innerhalb der Rubriken wurden die Archivalien chronologisch geordnet. Den so strukturierten Archivkörper versah Frau Neuendorff sodann mit fortlaufenden arabischen Zahlen. Die früheren NVA-Nummern wurden als Vorsignaturen" den einzelnen Titelaufnahmen beigefügt. Es folgte die Signierung der Archivalien, die Neuverpackung und das Verstauen der einzelnen Faszikel in säurefreie Archivboxen. Im März 2000 schrieb Frau Neuendorff das Repertorium ins Reine und vervielfältigte es.
Der Bestand umfasst 138 Archivalieneinheiten aus dem Zeitraum von (1579-) 1821 - 1867 und misst ca. 4,80 lfd. m.
Einzelne Archivalien des Bestands sind verkürzt zu zitieren: StAS FAS DS 65 T 1 Nr. ...
Sigmaringen, im März 2000
Dr. Becker
Die Titelaufnahmen wurden im Herbst 2015 retrokonvertiert.
Vorbemerkung
1) Zur Geschichte der Behörde
Nach der Vereinigung des Fürstlich Hohenzollern-Hechingischen Fideikommisses mit dem Fürstlich Hohenzollern-Sigmaringischen wurde die Fürstlich Hohenzollernsche Geheime Kanzlei mit Erlass des Fürsten Karl Anton von Hohenzollern-Sigmaringen vom 31. Mai, publiziert im Verordnungs- und Anzeigeblatt der Königlich Preußischen Regierung in Sigmaringen vom 2. Juni 1850, als oberste Behörde für sämtliche Haus-, Hof- und Domanialbehörden geschaffen. Die Behörde wies zwei Abteilungen auf. Die erste war zuständig für die Angelegenheiten des Fürstlichen Hauses und Hofes. Ihr unterstellt war das Fürstliche Hofkassenamt. Die zweite Abteilung war für alle Domanialangelegenheiten zuständig. Ihr unterstand unmittelbar die Fürstlich Hohenzollernsche Hofkammer in Sigmaringen.
Die Geheime Kanzlei wurde nach der Zurruhesetzung des Geheimen Rats von Weckherlin am 1. Januar 1867 aufgehoben, wodurch die Fürstliche Hofkammer zur obersten, nur dem Fürsten unterstellten Behörde zur Verwaltung des Domanialbesitzes wurde.
2) Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestands
Der vorliegende Bestand wurde vermutlich um 1955 als Teil des akzessorischen Mischbestands "Neuverzeichnete Akten (NVA)" von dem damaligen Fürstlich Hohenzollernschen Archivrat Dr. Johannes Maier durch ein Zettelrepertorium erschlossen. Im Zuge der teilweisen Bereinigung der NVA-Bestände hob Frau Neuendorff im Februar 2000 alle Archivalien des vorliegenden Bestands aus. Die Bearbeiterin überprüfte sodann die einzelnen Titelaufnahmen und korrigierte bzw. ergänzte diese, sofern es erforderlich war. Dabei wurden auch einzelne umfangreiche Aktenfaszikel auseinandergenommen und danach verzeichnet.
Anschließend ordnete die Bearbeiterin die Faszikel nach der 1842 bei den Behörden des Fürstentums Hohenzollern-Sigmaringen eingeführten Rubrikenordnung. Innerhalb der Rubriken wurden die Archivalien chronologisch geordnet. Den so strukturierten Archivkörper versah Frau Neuendorff sodann mit fortlaufenden arabischen Zahlen. Die früheren NVA-Nummern wurden als Vorsignaturen" den einzelnen Titelaufnahmen beigefügt. Es folgte die Signierung der Archivalien, die Neuverpackung und das Verstauen der einzelnen Faszikel in säurefreie Archivboxen. Im März 2000 schrieb Frau Neuendorff das Repertorium ins Reine und vervielfältigte es.
Der Bestand umfasst 138 Archivalieneinheiten aus dem Zeitraum von (1579-) 1821 - 1867 und misst ca. 4,80 lfd. m.
Einzelne Archivalien des Bestands sind verkürzt zu zitieren: StAS FAS DS 65 T 1 Nr. ...
Sigmaringen, im März 2000
Dr. Becker
Die Titelaufnahmen wurden im Herbst 2015 retrokonvertiert.
138 Akten (4,8 lfd.m)
Bestand
Hohenzollern-Sigmaringen; Geheime Kanzlei
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 08:37 MESZ
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