Weidefrevel; Schadensersatzforderung
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GerKer, 886
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 3 Nachbarrechtssachen, Freveltaten
1687 April 12/15
Enthält: Das Gericht ermittelt zur Klage von Zenses Flonder (oder Flander), dass in der Karwoche Gerhardt Offergeldt, der Schäfer des Propsthalfen, mit seinen Schafen seinen Morgen Land auf dem Forst, nahe des Bachs, der mit Roggen besät war, dermaßen beweidete, dass er schon bei den beiden Bürgermeistern Theiwiß Kraux und Hans Heinrich Schieffer sich habe beschweren und Schadensersatz fordern müssen, "wie solches dan in dergleichen pfehl [Fällen] hieselbst brauchlich". Und obwohl die Bürgermeister den Ort sogleich in Augenschein genommen und den Schaden festgestellt hatten, weigere sich der Schäfer, den ihm zur Restituierung auferlegten Malter Roggen an den Geschädigten zu zahlen, ja sogar leugne er den Schaden ganz ab. Der Kläger bittet daher, den Schäfer zur Zahlung des anbefohlenen Schadensersatzes anzuhalten ("umb Execution gegen besagtten Schieffer angestandten") und mittels der Zeugen Tringen/Catharina Conradt, Werner Schloßers, des Feldschützen Wingart Wihrts und des Bürgermeisters Theiwiß Kraux den Sachverhalt zu untersuchen und zu protokollieren. Die Zeugen werden nun nacheinander vernommen. Catharina Conradt (28 Jahre), die von ihrem Grundstück an der Mühle aus den Vorfall beobachtete, wusste zunächst nicht, wessen Schafe da auf dem Kornfeld weideten, und vermutete, es seien die ihres Schwagers Laurentz Dauerkaußen. Werner Schloßer, der zur selben Zeit in seines Vaters Garten arbeitete, klärte sie auf. Er berichtet, dass die Schafe ausgebrochen und am Bach entlang, über die Brücke auf das besagte Feld gelaufen waren, während der Schäfer Offergeldt sich in Johann Jägers Haus aufhielt. Offergeldt hätte ihnen sogleich den Hund nachgeschickt, der aber nichts ausrichten konnte. Erst er selbst hätte dann, zusammen mit dem Hund, die Tiere von der Weide abbringen können. Der Bürgermeister Theiwiß Kraux erklärt, dass er und sein Mitbürgermeister dem Schäfer 14 Mark Abfindung bei Androhung größerer Strafe auferlegt hätten. Offergeldt habe sich daraufhin entschuldigen wollen, aber zugleich beschwichtigt, es sei "nur ein Schaff, 6 oder 7 uff besagtter Saeth gewesen", ob er wegen solch geringem Schaden Ersatz leisten müsse? Auch gegenüber dem Feldschützen Wingard Wihrts (55 Jahre), der die Exekution des bürgermeisterlichen Befehls vornahm - so sagt dieser vor Gericht -, habe Offergeldt den Schaden herunterzuspielen versucht. Es sei nur etwa ein Drittel seiner Schafe auf das besäte Feld gelaufen. Der Beklagte versucht Zeit zu gewinnen und bittet, "ehe undt bevor etwan rechtlich gefordert werde", um eine Abschrift des Rotulus und der Zeugenaussagen, "in finem desuper necessaria agendi". Das Gericht erlaubt es, legt ihm jedoch auf, entweder eine Kaution auf fernere Einlassung ("futuro judiciam sufficientem") zu leisten oder aber, wenn er das nicht könnte, dass der Gerichtsbote mehrere Schafe in den Pfandstall holen solle. Als nächster Gerichtstermin wird der 15.4. festgesetzt.
Schriftstücke: 2
Archivale
Conradt, Tringen/Catharina
Dauerkaußen, Laurentz
Flonder (Flander), Zenses
Hans Heinrich Schieffer
Jäger, Johann
Kraux, Theiwiß, Bürgermeister 1687
Mausbach, Schöffe
Offergeldt, Gerhardt, Schäfer
Schadensersatzforderung
Schloßers, Werner
Sieger, Schöffe 1687
Wihrts, Wingart, Feldschütze
Gerichtskostenrechnung
Gerichtsprotokoll
Schafe, Schäfer - s. auch Landwirtschaft
Weidefrevel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:30 MEZ