. Wilhelm Töpfer, solms-braunfelsischer Rentverwalter, Butzbach, Ernst August Töpfer, cand. iur., für sich und als Vormünder für ihre minderjährigen Brüder Georg Heinrich und Conrad Anthon Töpfer, Maria Magdalena Wiesner, geb. Töpfer, Ehefrau des Johann Heinrich Wiesner, Verwalter des Johanniterordens, Niederweisel, Kinder und Erben des verstorbenen Johann Jeremias Töpfer, solms-braunfelsischer Amtsverweser, Butzbach, dann Carl Töpfer, solms-braunfelsischer Hauptmann, Griedel, Johann Heinrich Wiesner für seine Kinder, Schiffenberg, dann F.C. Reutzelin, G. Wiesner, solms-rödelheimischer Hofkommissar, NN. Wiesner, Regierungssekretär, P. Wiesner, Regierungsadvokat, M.H. Weißgerber, Gießen, Dorn-Assenheim, Butzbach, Griedel gegen nassau-weilburgische Regierung und solms-hohensolmsische Regierung
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. Wilhelm Töpfer, solms-braunfelsischer Rentverwalter, Butzbach, Ernst August Töpfer, cand. iur., für sich und als Vormünder für ihre minderjährigen Brüder Georg Heinrich und Conrad Anthon Töpfer, Maria Magdalena Wiesner, geb. Töpfer, Ehefrau des Johann Heinrich Wiesner, Verwalter des Johanniterordens, Niederweisel, Kinder und Erben des verstorbenen Johann Jeremias Töpfer, solms-braunfelsischer Amtsverweser, Butzbach, dann Carl Töpfer, solms-braunfelsischer Hauptmann, Griedel, Johann Heinrich Wiesner für seine Kinder, Schiffenberg, dann F.C. Reutzelin, G. Wiesner, solms-rödelheimischer Hofkommissar, NN. Wiesner, Regierungssekretär, P. Wiesner, Regierungsadvokat, M.H. Weißgerber, Gießen, Dorn-Assenheim, Butzbach, Griedel gegen nassau-weilburgische Regierung und solms-hohensolmsische Regierung
1 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
Quad. 4-6: Jagdrechtsverleihungen (1645-1649)
Laufzeit: 1645, 1736-1782
Quad. 17, 18, 20: RHR-Bescheide (1725, 1728, 1731)
Quad. 48, 59: Deservitenrechnungen (1735-1777, 1777-1780)
Anspruch darauf, den Streit um die Niederwildjagdgerechtigkeit in der Niederweiseler Gemarkung nicht vor die bekl. Regierungen, wobei Nassau-Weilburg durch RHR-Beschluß als kaiserliche Kommission zur Regelung des solms-hohensolmsischen Schuldenwesens eingesetzt ist, zu ziehen, da hier das hohensolmsische Schuldenwesen nicht betroffen ist, die Kläger aber vor die Kommission geladen worden waren, Anspruch auf Schutz der Kläger in ihrem Recht der Niederwildjagd in der Niederweiseler Gemarkung, welches im Jahre 1645 der damalige hessen-darmstädtische Amtsverweser zu Cleeberg, Johann Wilhelm Hadermann, für seinen Burgmannshof zu Butzbach durch Georg II. Landgraf von Hessen-Darmstadt erhalten hatte, welches im Jahre 1649 durch Philipp Reinhard II. Graf von Solms-Hohensolms bestätigt worden war und welches nunmehr die Kläger als Inhaber des Burgmannhofes beanspruchen, Anspruch auf Restituierung einer Flinte, die dem verstorbenen Johann Balthasar Töpfer auf der Niederwildjagd durch den Niederweiseler Förster gepfändet worden war, wogegen die Beklagten einwenden, dass die Verleihung der Niederwildjagd durch Georg II. gemäß Art. IV § 33 IPO, durch den Solms-Hohensolms in den Rechtszustand des Jahres 1637 restituiert worden war, gegenstandslos geworden war und die Verleihung durch Philipp Reinhard II. im Jahre 1649 auf Grund der solmsischen Familienvereinigung nur zu Lebzeiten Philipp Reinhards II. Geltung haben konnte und somit nun nicht mehr besteht, vielmehr die Jagdgerechtigkeit durch die kaiserliche Kommission kraft der Verfügungsberechtigung gemäß den RHR-Bescheiden der Jahre 1725 und 1728 im Jahre 1730 an den Amtmann Clotz zu Butzbach verpachtet worden war
Laufzeit: 1645, 1736-1782
Quad. 17, 18, 20: RHR-Bescheide (1725, 1728, 1731)
Quad. 48, 59: Deservitenrechnungen (1735-1777, 1777-1780)
Anspruch darauf, den Streit um die Niederwildjagdgerechtigkeit in der Niederweiseler Gemarkung nicht vor die bekl. Regierungen, wobei Nassau-Weilburg durch RHR-Beschluß als kaiserliche Kommission zur Regelung des solms-hohensolmsischen Schuldenwesens eingesetzt ist, zu ziehen, da hier das hohensolmsische Schuldenwesen nicht betroffen ist, die Kläger aber vor die Kommission geladen worden waren, Anspruch auf Schutz der Kläger in ihrem Recht der Niederwildjagd in der Niederweiseler Gemarkung, welches im Jahre 1645 der damalige hessen-darmstädtische Amtsverweser zu Cleeberg, Johann Wilhelm Hadermann, für seinen Burgmannshof zu Butzbach durch Georg II. Landgraf von Hessen-Darmstadt erhalten hatte, welches im Jahre 1649 durch Philipp Reinhard II. Graf von Solms-Hohensolms bestätigt worden war und welches nunmehr die Kläger als Inhaber des Burgmannhofes beanspruchen, Anspruch auf Restituierung einer Flinte, die dem verstorbenen Johann Balthasar Töpfer auf der Niederwildjagd durch den Niederweiseler Förster gepfändet worden war, wogegen die Beklagten einwenden, dass die Verleihung der Niederwildjagd durch Georg II. gemäß Art. IV § 33 IPO, durch den Solms-Hohensolms in den Rechtszustand des Jahres 1637 restituiert worden war, gegenstandslos geworden war und die Verleihung durch Philipp Reinhard II. im Jahre 1649 auf Grund der solmsischen Familienvereinigung nur zu Lebzeiten Philipp Reinhards II. Geltung haben konnte und somit nun nicht mehr besteht, vielmehr die Jagdgerechtigkeit durch die kaiserliche Kommission kraft der Verfügungsberechtigung gemäß den RHR-Bescheiden der Jahre 1725 und 1728 im Jahre 1730 an den Amtmann Clotz zu Butzbach verpachtet worden war
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:06 MESZ
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