Oswald Nöde ist Bürge des Heinrich vom Stein zu Nordheim gegenüber Johannes von Steinau dafür geworden, dass Heinrich vom Stein seinen Streit mit Johannes von Steinau wegen des Zehnten von einem Weinberg genannt Mosberg am Höhberg ("Hoeberg") [zu Burglauer] auf dem Rechtsweg vor dem Bischof von Würzburg austragen wird. Nun ist er durch ein Urteil des Dorfgerichts zu Niederlauer ("Nyderlaur") bei Neustadt unter der Salzburg wegen dieser Bürgschaft dazu verurteilt worden, sich in das Einlager zu begeben, weil Heinrich vom Stein diesen rechtlichen Austrag der Sache angeblich verweigert hat. Gegen dieses Urteil des Dorfgerichts legt nun Oswald Nöde Appellation an den Würzburger Bischof Johannes [von Grumbach] und dessen Hofgericht ein. Er bitten den öffentlichen Notar Heinrich Müller um Beurkundung dieser Appellation. Aussteller: Heinrich Müller, öffentlicher Notar. Empfänger: Oswald Nöde