Thomas Offermans schuldete dem Appellanten eine Summe von 374 Brabantischen Gulden. Zur Begleichung dieser Schuld versetzte Offermans vier Morgen Land. Während die Erben des Thomas Offermans behaupten, mit diesen vier Morgen Land die Schuld getilgt zu haben, forderte Kaspar Fleming eine Begleichung der Restschuld. Kaspar Fleming, der zuvor in beiden Instanzen unterlegen war, appelliert gegen das durch die Schöffen zu Garckrode verkündete Urteil des Hauptgerichts zu Jülich an das RKG. Die Appellaten verweisen dagegen auf Formfehler der Appellation: Die strittige Summe unterschreite die im Appellationsprivileg des Herzogs von Jülich, Kleve und Berg vorgesehene Mindeststreitsumme, und es seien von Seiten des Appellanten keine Apostelbriefe eingereicht worden.
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Thomas Offermans schuldete dem Appellanten eine Summe von 374 Brabantischen Gulden. Zur Begleichung dieser Schuld versetzte Offermans vier Morgen Land. Während die Erben des Thomas Offermans behaupten, mit diesen vier Morgen Land die Schuld getilgt zu haben, forderte Kaspar Fleming eine Begleichung der Restschuld. Kaspar Fleming, der zuvor in beiden Instanzen unterlegen war, appelliert gegen das durch die Schöffen zu Garckrode verkündete Urteil des Hauptgerichts zu Jülich an das RKG. Die Appellaten verweisen dagegen auf Formfehler der Appellation: Die strittige Summe unterschreite die im Appellationsprivileg des Herzogs von Jülich, Kleve und Berg vorgesehene Mindeststreitsumme, und es seien von Seiten des Appellanten keine Apostelbriefe eingereicht worden.
AA 0648, 64 - F 894
AA 0648 Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht
Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht >> 6. Buchstabe F
1548-1557 (1545-1556)
Enthaeltvermerke: Kläger: Kaspar Fleming, Münzmeister von Roermond, (Kl.) Beklagter: Brüder Theiß und Gobbel Offermans als Erben des Thomas Offermans, Garckrode (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Mauritius Breunle 1553 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Amandus Wolff 1548 Prozeßart: (Appellationis) Instanzen: 1. Schöffen zu Garckrode (Gaickroide) 1545-1546 - 2. Hauptgericht zu Jülich 1545-1546 - 3. RKG 1548-1557 (1545-1556) Beweismittel: Appellationsprivileg für den Herzog Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg, 1546 (Q 6). Acta priora (Q 10), darin u.a.: Auszug aus dem Rechenbuch des Kaspar Fleming (Bl. 28f.). Urteil des Hauptgerichts zu Jülich, 1545 (Bl. 31f.). Beschreibung: 1,5 cm, lose, 34 Bl., Q 1-10, Q 2* fehlt; die Originalurkunden Q 1, Q 3 und Q 7 wurden der Akte entnommen.
Sachakte
Sonstiges: Für die Nutzung gesperrt bis 9999
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:38 MESZ