Thomas Offermans schuldete dem Appellanten eine Summe von 374 Brabantischen Gulden. Zur Begleichung dieser Schuld versetzte Offermans vier Morgen Land. Während die Erben des Thomas Offermans behaupten, mit diesen vier Morgen Land die Schuld getilgt zu haben, forderte Kaspar Fleming eine Begleichung der Restschuld. Kaspar Fleming, der zuvor in beiden Instanzen unterlegen war, appelliert gegen das durch die Schöffen zu Garckrode verkündete Urteil des Hauptgerichts zu Jülich an das RKG. Die Appellaten verweisen dagegen auf Formfehler der Appellation: Die strittige Summe unterschreite die im Appellationsprivileg des Herzogs von Jülich, Kleve und Berg vorgesehene Mindeststreitsumme, und es seien von Seiten des Appellanten keine Apostelbriefe eingereicht worden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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