J. C. Schütz und Verger verbürgen sich gegenüber dem Domkapitel Basel, die etwa entstehenden Kosten bis zur Höhe von 100 Mark zu tragen, wenn das Domkapitel angegriffen würde, weil es Dr. theol. Franz Konrad Grandvillers zum Domherrn anstelle des verstorbenen Marius Raphael von Hallwil angenommen hat.