Konrad Truchseß von Pommersfelden, Landrichter zu Nürnberg, beurkundet, dass es Friedrich von Wiesenthau unschädich sein soll, wenn jemand nach ihm die Behausung zu Sambach und die gesamte übrige Hinterlassenschaft von Hartung von Egloffstein, die ihm für seine Froderung gegen den verstorbenen Friedrich von Egloffstein zu Nutz und Gewer eingeräumt worden war, erklage, es sei denn, dass man ihm dies zuvor mit Gerichtsbriefen oder Boten verkünde. S: Landgericht Nürnberg