Zivilprozeßordnung und bürgerliche Rechtsstreitigkeiten: Bd. 1
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BArch R 43-I/1220
Just. 5
BArch R 43-I Reichskanzlei
Reichskanzlei >> R 43 I Reichskanzlei >> A. Betreffserien in der Ordnung des Aktenplans >> Justiz (1919 - 1945) >> Zivilprozeßordnung und bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
Apr. 1919 - Jan. 1933
Enthält:
Verordnungen und Gesetze über Lohn- und Gehaltspfändung
1919 - 1932
Verordnungen über Verjährungs-, Vorlegungs-, Protest- und Benachrichtigungsfristen
1919 - 1923
Gesetz zur Erhöhung von Ordnungsstrafen
1922
Gesetz über den Beitritt von Staaten zu den Haager Abkommen über internationales Privatrecht
1924
VO über das Mahnverfahren in Urkunden- und Wechselsachen
1924
Pfändungsprivileg für die Kirchensteuern
1931 - 1932
Verordnungen und Gesetze über Lohn- und Gehaltspfändung
1919 - 1932
Verordnungen über Verjährungs-, Vorlegungs-, Protest- und Benachrichtigungsfristen
1919 - 1923
Gesetz zur Erhöhung von Ordnungsstrafen
1922
Gesetz über den Beitritt von Staaten zu den Haager Abkommen über internationales Privatrecht
1924
VO über das Mahnverfahren in Urkunden- und Wechselsachen
1924
Pfändungsprivileg für die Kirchensteuern
1931 - 1932
Reichskanzlei, 1878-1945
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:40 MESZ
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- R 43 I Reichskanzlei (Gliederung)
- A. Betreffserien in der Ordnung des Aktenplans (Gliederung)
- Justiz (1919 - 1945) (Gliederung)
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