Hans Heelin, B. zu Heimsheim, leistet für seinen Tochtermann Dictus Wagner Bürgschaft über 16 lb h mit seinen 3 Vierteln Wiese zu Hausen [an der Würm], falls der genannte Tochtermann die 16 lb h innerhalb eines Monats nicht bezahlt. Wagner war zu Leonberg gef. worden, weil er ein Mandat übertreten hatte. Schultheiß und Gericht zu Heimsheim bezeugen, dass die Bürgschaft gesichert ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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