Graf Georg von Montfort, Herr zu Bregenz, Tettnang und Argen, kaiserlicher Mundschenk, beurkundet auch im Namen seiner vier Brüder Hans, Sigmund, Antoni und Wolfgang, dass sich Margaretha Hagmüller zu Baumgarten in der Herrschaft Tettnang, Tochter der verstorbenen Eheleute Melchior Hagmüller und Margaretha Saurmann, gegen Zahlung einer nicht spezifizierten Summe Geldes, deren Empfang er hiermit bestätigt, aus ihrer aller Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Mitinteressenten entbindet der Aussteller genannte Margaretha von ihrem Eid, spricht sie und auch die Kinder, die sie künftig womöglich gebären wird, von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und die daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichtet auf sein bisheriges Eigentum samt anhängenden Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen und erlaubt, dass die Freigelassene Schutz und Schirm, Eigenschaft oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "oder andern ortten irs gefallens" annimmt, wobei sie von seiner oder seiner Brüder Seite weder Einsprache noch Behinderung gewärtigen muss.
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Graf Georg von Montfort, Herr zu Bregenz, Tettnang und Argen, kaiserlicher Mundschenk, beurkundet auch im Namen seiner vier Brüder Hans, Sigmund, Antoni und Wolfgang, dass sich Margaretha Hagmüller zu Baumgarten in der Herrschaft Tettnang, Tochter der verstorbenen Eheleute Melchior Hagmüller und Margaretha Saurmann, gegen Zahlung einer nicht spezifizierten Summe Geldes, deren Empfang er hiermit bestätigt, aus ihrer aller Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Mitinteressenten entbindet der Aussteller genannte Margaretha von ihrem Eid, spricht sie und auch die Kinder, die sie künftig womöglich gebären wird, von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und die daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichtet auf sein bisheriges Eigentum samt anhängenden Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen und erlaubt, dass die Freigelassene Schutz und Schirm, Eigenschaft oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "oder andern ortten irs gefallens" annimmt, wobei sie von seiner oder seiner Brüder Seite weder Einsprache noch Behinderung gewärtigen muss.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3134
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
1579 Februar 26
11,9 x 30,6 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Graf Georg von Montfort
Empfänger: Margaretha Hagmüller
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Margaretha Hagmüller
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Hagmüller, Margaretha
Hagmüller, Melchior
Montfort, Anton I. von; Graf, ca. 16. Jh.
Montfort, Sigmund, Graf von
Montfort, Wolfgang III. von; Graf, -1617
Saurmann, Margaretha
Argen = Langenargen FN
Baumgarten : Tettnang FN
Bregenz, Vorarlberg [A]
Tettnang FN
Tettnang FN; Herrschaft
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:31 MEZ
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