Hypothekenkommission / Kommission für das Hypothekenwesen der Exemten (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 305/2
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Kabinett, Geheimer Rat, Ministerien 1806-1945 >> Justizministerium >> Kommissionen und ähnliche Einrichtungen
1825 - 1833 (1840)
Überlieferungsgeschichte
Zum Vollzug des Pfandgesetzes vom 15.4.1825 und der damit in Verbindung stehenden weiteren Gesetze vom gleichen Tage wurde am 7.6.1825 eine Hypotheken-Kommission errichtet, die am 15.1.1832 aufgelöst und durch eine neue Kommission für das Pfandwesen der Exemten ersetzt wurde, deren Unterlagen z. T. mit denen der alten Hypothekenkommission verzahnt sind. 1910 vom Justizministerium eingekommen. 2005 mit abgegebenen Unterlagen der 2. Kommission aus dem Staatsarchiv Ludwigsburg zu Bestand E 305/2 vereinigt.
Inhalt und Bewertung
Aus Bestand E 301 entnommen, mit Unterlagen aus E 358a (bisher: StAL) vereinigt
Vorbemerkung: Die Hypothekenkommission wurde nach Erlass eines Pfandgesetzes am 15. April 1825 beim Justizministerium eingerichtet und war für die Grundsatzaufgaben zur Bereinigung der Pfandverhältnisse von exemten adeligen Gütern zuständig. Zur Durchführung der Pfandbereinigungen vor Ort wurden Pfandkommissariate eingerichtet. Die Pfandkommissare führten in den einzelnen Orten bzw. auf den einzelnen exemten (Ritter-) Gütern nach und nach eine Bereinigung der teilweise komplizierten Besitz- und Pfandverhältnisse durch. Tätigkeitsberichte hierüber hatten sie an die Amtsgerichte zu liefern. Diese wiederum wandten sich bei Fragen und Problemen hinsichtlich der Pfandbereinigung an die Hypothekenkommission. Nach der Durchführung der Pfandbereinigungen wurde die Hypothekenkommission 15. Januar 1832 aufgelöst und durch eine Kommission für das Pfandwesen der Exemten unter dem Vorsitz von Obertribunalpräsident von Bolley ersetzt, wobei der Name "Hypothekenkommission" oftmals weiter gebräuchlich blieb und die Überlieferung beider Kommissionen stark miteinander verzahnt ist. Die Unterlagen der Hypothekenkommission gelangten 1910 in einer Ablieferung des Justizministeriums (Bestand E 301) ins Hauptstaatsarchiv, welche noch im selben Jahr von Philipp Schramm summarisch geordnet und verzeichnet wurde. Im Zuge der Neuerschließung des Bestandes erschien die Herauslösung der Akten der einzelnen Kommissionen im Sinne des Provenienzprinzips und einer übersichtlichen Beständestruktur geboten. Nach Vorbild der Kommissionen des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten (E 63 / 1 ff.) erhielten sie die bis dahin noch freie Signatur E 305 / 1 - 6, die Unterlagen der Hypothekenkommission die Signatur E 305/2. Vier Faszikel der Kommission für das Hypothekenwesen der Exemten wurden im Zug eines Beständeausgleichs im September 2005 an das Hauptstaatsarchiv zurück gegeben, so dass die Unterlagen der Hypothekenkommission(en), so fern noch vorhanden und bekannt, wieder im Hauptstaatsarchiv Stuttgart vereinigt sind. Auf Grund des geringen Umfangs der Unterlagen nach 1832 wurde auf die Schaffung eines eigenen Bestandes für die Pfandkommission verzichtet, mittels der Klassifikation aber eine Trennungslinie gezeichnet. Die Ordnung und Verzeichnung der Unterlagen der Hypothekenkommission übernahm Archivinspektoranwärterin Katrin Kranich im Verlauf des Zwischenpraktikums ihrer Ausbildung für den gehobenen Archivdienstes im Sommer 2005 unter Anleitung des Unterzeichneten, während die erschließungsmäßige Überarbeitung der aus Ludwigsburg abgegebenen Unterlagen vom Unterzeichneten selbst vorgenommen wurde. Der Bestand umfasst nunmehr 40 Nummern (Akten, Bände und Beilagen) mit 1,2 lfd. Regalmetern. Stuttgart, im September 2005 Johannes Renz
Literatur: Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, 8 Bde., Stuttgart 1977-1983 Alfred Dehlinger, Württembergs Staatswesen, Stuttgart 1951
a) Stadt- und Landkreise (Kraftfahrzeugkennzeichen):
AA Ostalbkreis (Aalen)
BB Landkreis Böblingen
BC Landkreis Biberach
BL Zollernalbkreis (Balingen)
CW Landkreis Calw
ES Landkreis Esslingen
FDS Landkreis Freudenstadt
FN Bodenseekreis (Friedrichshafen)
GP Landkreis Göppingen
HDH Landkreis Heidenheim
HN Stadt- und Landkreis Heilbronn
KÜN Hohenlohekreis (Künzelsau)
LB Landkreis Ludwigsburg
PF Stadtkreis Pforzheim, Enzkreis
RT Landkreis Reutlingen
RV Landkreis Ravensburg
RW Landkreis Rottweil
S Stadtkreis Stuttgart
SHA Landkreis Schwäbisch Hall
SIG Landkreis Sigmaringen
TBB Main-Tauberkreis (Tauberbischofsheim)
TÜ Landkreis Tübingen
TUT Landkreis Tuttlingen
UL Stadtkreis Ulm, Alb-Donau-Kreis
WN Rems-Murr-Kreis (Waiblingen)
b) Sonstige Abkürzungen:
Bd., Bde. Band, Bände
Bl. Blatt
F., Fasz. Faszikel
ff. folgende
Gen. Generalia
Hyp. Comm. Hypothekenkommission
lfd. m laufende Meter
Nr. Nummer
o. D. ohne Datum
Qu. Quadrangel
S. Seite
Schr. Schriftstück
s. d. sine dato
u. a. unter anderem
v. a. vor allem
z. B. zum Beispiel
Zum Vollzug des Pfandgesetzes vom 15.4.1825 und der damit in Verbindung stehenden weiteren Gesetze vom gleichen Tage wurde am 7.6.1825 eine Hypotheken-Kommission errichtet, die am 15.1.1832 aufgelöst und durch eine neue Kommission für das Pfandwesen der Exemten ersetzt wurde, deren Unterlagen z. T. mit denen der alten Hypothekenkommission verzahnt sind. 1910 vom Justizministerium eingekommen. 2005 mit abgegebenen Unterlagen der 2. Kommission aus dem Staatsarchiv Ludwigsburg zu Bestand E 305/2 vereinigt.
Inhalt und Bewertung
Aus Bestand E 301 entnommen, mit Unterlagen aus E 358a (bisher: StAL) vereinigt
Vorbemerkung: Die Hypothekenkommission wurde nach Erlass eines Pfandgesetzes am 15. April 1825 beim Justizministerium eingerichtet und war für die Grundsatzaufgaben zur Bereinigung der Pfandverhältnisse von exemten adeligen Gütern zuständig. Zur Durchführung der Pfandbereinigungen vor Ort wurden Pfandkommissariate eingerichtet. Die Pfandkommissare führten in den einzelnen Orten bzw. auf den einzelnen exemten (Ritter-) Gütern nach und nach eine Bereinigung der teilweise komplizierten Besitz- und Pfandverhältnisse durch. Tätigkeitsberichte hierüber hatten sie an die Amtsgerichte zu liefern. Diese wiederum wandten sich bei Fragen und Problemen hinsichtlich der Pfandbereinigung an die Hypothekenkommission. Nach der Durchführung der Pfandbereinigungen wurde die Hypothekenkommission 15. Januar 1832 aufgelöst und durch eine Kommission für das Pfandwesen der Exemten unter dem Vorsitz von Obertribunalpräsident von Bolley ersetzt, wobei der Name "Hypothekenkommission" oftmals weiter gebräuchlich blieb und die Überlieferung beider Kommissionen stark miteinander verzahnt ist. Die Unterlagen der Hypothekenkommission gelangten 1910 in einer Ablieferung des Justizministeriums (Bestand E 301) ins Hauptstaatsarchiv, welche noch im selben Jahr von Philipp Schramm summarisch geordnet und verzeichnet wurde. Im Zuge der Neuerschließung des Bestandes erschien die Herauslösung der Akten der einzelnen Kommissionen im Sinne des Provenienzprinzips und einer übersichtlichen Beständestruktur geboten. Nach Vorbild der Kommissionen des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten (E 63 / 1 ff.) erhielten sie die bis dahin noch freie Signatur E 305 / 1 - 6, die Unterlagen der Hypothekenkommission die Signatur E 305/2. Vier Faszikel der Kommission für das Hypothekenwesen der Exemten wurden im Zug eines Beständeausgleichs im September 2005 an das Hauptstaatsarchiv zurück gegeben, so dass die Unterlagen der Hypothekenkommission(en), so fern noch vorhanden und bekannt, wieder im Hauptstaatsarchiv Stuttgart vereinigt sind. Auf Grund des geringen Umfangs der Unterlagen nach 1832 wurde auf die Schaffung eines eigenen Bestandes für die Pfandkommission verzichtet, mittels der Klassifikation aber eine Trennungslinie gezeichnet. Die Ordnung und Verzeichnung der Unterlagen der Hypothekenkommission übernahm Archivinspektoranwärterin Katrin Kranich im Verlauf des Zwischenpraktikums ihrer Ausbildung für den gehobenen Archivdienstes im Sommer 2005 unter Anleitung des Unterzeichneten, während die erschließungsmäßige Überarbeitung der aus Ludwigsburg abgegebenen Unterlagen vom Unterzeichneten selbst vorgenommen wurde. Der Bestand umfasst nunmehr 40 Nummern (Akten, Bände und Beilagen) mit 1,2 lfd. Regalmetern. Stuttgart, im September 2005 Johannes Renz
Literatur: Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, 8 Bde., Stuttgart 1977-1983 Alfred Dehlinger, Württembergs Staatswesen, Stuttgart 1951
a) Stadt- und Landkreise (Kraftfahrzeugkennzeichen):
AA Ostalbkreis (Aalen)
BB Landkreis Böblingen
BC Landkreis Biberach
BL Zollernalbkreis (Balingen)
CW Landkreis Calw
ES Landkreis Esslingen
FDS Landkreis Freudenstadt
FN Bodenseekreis (Friedrichshafen)
GP Landkreis Göppingen
HDH Landkreis Heidenheim
HN Stadt- und Landkreis Heilbronn
KÜN Hohenlohekreis (Künzelsau)
LB Landkreis Ludwigsburg
PF Stadtkreis Pforzheim, Enzkreis
RT Landkreis Reutlingen
RV Landkreis Ravensburg
RW Landkreis Rottweil
S Stadtkreis Stuttgart
SHA Landkreis Schwäbisch Hall
SIG Landkreis Sigmaringen
TBB Main-Tauberkreis (Tauberbischofsheim)
TÜ Landkreis Tübingen
TUT Landkreis Tuttlingen
UL Stadtkreis Ulm, Alb-Donau-Kreis
WN Rems-Murr-Kreis (Waiblingen)
b) Sonstige Abkürzungen:
Bd., Bde. Band, Bände
Bl. Blatt
F., Fasz. Faszikel
ff. folgende
Gen. Generalia
Hyp. Comm. Hypothekenkommission
lfd. m laufende Meter
Nr. Nummer
o. D. ohne Datum
Qu. Quadrangel
S. Seite
Schr. Schriftstück
s. d. sine dato
u. a. unter anderem
v. a. vor allem
z. B. zum Beispiel
40 Büschel
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ