Werden. -Heinrich Wilhelm Schulte zu Overberg gen. Brockmann bekundet, dass Abt Bernhard ihn nach dem Tod des Johann Heinrich Bröckerhoff oder Brockman, dessen Witwe nun seine Ehefrau ist, zu Dienstmannsrecht mit dem Lehngut Bröckershoff oder Brockman in der Grafschaft Mark im Kirchspiel Herbede zu Heven-ausgenommen den Zehnten zu Heven, womit Friedrich Sigismund Freiherr von Elverfeld belehnt ist-belehnt und somit darauf verzichtet hat, das Lehen als caduc einzuziehen, da es nach dem Tod des vorgenannten Vasallen 2 Jahre lang nicht gemutet wurde. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns- Lehnmannen Johann Everhard Dingerkus, Rats und Kanzleidirektors, und Bernard Christian Arning, Kanzleiregistrators des Abts. - Or., Unterschrift