Klaus Rödlein, Schultheiß zu Retzstadt, und seine Ehefrau Katharina bekennen, dass ihnen Abt Michael [Bernhart] und der Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg einen Keller unter dem Pfarrhof in Retzstadt laut ihrer hier im Wortlaut inserierten Urkunde vom 17. Dezember 1560 [vgl. Kloster St. Stephan Urkunden 801] zu Erbrecht verliehen haben. Sie verpflichten sich, alle in der Lehenurkunde enthaltenen Verpflichtungen gewissenhaft zu erfüllen. Auf ihre Bitte siegelt der Würzburger Domherr und Landrichter des Herzogtums zu Franken Erasmus Neustetter genannt Stürmer. Der geben ist vf Mitwochen nach Luciae 1560. Aussteller: Klaus und Katharina Rödlein. Empfänger: Kloster St. Stephan