Raimund päbstl. Legat erteilt den Brüdern Adam u. Seifried v. T. u. Tüßling Rittern u. Räthen des Herzogs Georg v. Bayern, ihren Weibern und Kindern die Erlaubnis, daß ein jeder Priester, der ihnen gefalle, einmal im Leben sie von allen Sünden ausgenommen etliche Fälle auch in Todesnöthen absolvieren dürfe, ferner, daß sie einen geweihten Altar stets mit sich führen u. an Fasttagen, da bei ihnen kein Olivenöl wachsen, Eier, Käse, Butter, Schmalz und Milch essen dürfen. Ulm IV. Kal. Dec. (Orig. Perg. zum Theil verbrannt). 1501

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv München