Dürmentingen-Bussen: Akten (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/13 T 3
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Deposita (ohne FAS - Dep. 39) >> Fürstlich Thurn und Taxissches Archiv Obermarchtal >> Dürmentingen-Bussen
1346 - 1790 (- 1830)
Überlieferungsgeschichte
Es wird hier auf die Einleitung des Repertoriums Dep. 30/13 T 2 (Fürstlich Thurn und Taxissches Archiv Obermarchtal - Amtsbücher der Herrschaften Dürmentingen-Bussen, Grundsheim, Göffingen und Heudorf) verwiesen.
Inhalt und Bewertung
Bearbeiterbericht
Im Gegensatz zu den entsprechenden Amtsbüchern wurde von den Akten des vorliegenden Bestandes um 1827 vom Renovationskommissär Moestle in Heudorf ein handschriftliches Repertorium erstellt, das der Verzeichnung als Orientierung diente. Allerdings erhielten die dort aufgeführten Akten bis in die 1860er Jahre Zuwachs. Ferner wurde im Zuge der Neuverzeichnung der Dürmentinger Urkunden Anfang der 1960er Jahre durch Hansmartin Schwarzmaier der Aktenbestand auf Pergamenturkunden hin durchgesehen und die darin befindlichen Stücke entnommen. Ebenfalls zum Urkundenbestand überführt wurden Papierurkunden bis 1600 und Abschriften älterer Urkunden. Bestands- und Lehnsbriefe, Testamente und Quittungen des 17. und 18. Jahrhunderts wurden hingegen bei den Akten belassen. Dadurch entsprach der vorhandene Aktenbestand nicht mehr unbedingt den Angaben im Moestle-Repertorium.
Bei der Verzeichnung der Akten wurde lediglich eine enge Anlehnung an die ursprünglichen Titelaufnahmen im Moestle-Repertorium vorgenommen, da diese aufgrund der oben genannten Gründe oftmals nicht mehr mit dem vorhandenen Aktenmaterial übereinstimmte und somit der Titel nicht der vorliegenden Akte entsprach. Außerdem wurden Rechtschreibung und Ausdrucksweise dem heutigen Sprachgebrauch angeglichen. Außerdem wurden auch alle Ortsnamen des Titels in der heutigen Schreibung wiedergegeben.
Thurn und Taxis stellte die Akten in die Repositur VIII ein, und zwar nach Themen (Haus- und Landesregierungssachen; Ankaufstitel, Bestandteile und Verhältnisse der Graf- und Herrschaften nebst den dahin gehörigen Gütern und Rechten; Landeshoheit, Gerichtsbarkeit und Regalien; Kirchensachen; Lehenssachen; Forst- und Jagdsachen; Wirtschaftssachen; Angelegenheiten der Untertanen; Militaria; Politika) geordnet. Einzelne oder auch zu mehreren in blaues Papier eingeschlagene Akten trugen den gedruckten Aufkleber "Fürstlich Thurn und Taxissches Archiv Obermarchtal. Dürmentingen (mit Göffingen, Heudorf und Grundsheim-Willenhofen)", sodann eine Aufschrift von Hand - zum Teil auch mit Schreibmaschine -, die den Inhalt näher charakterisierte, schließlich aufgedruckt "Rep. ... Fach ... Nr. ...", wiederum von Hand ausgefüllt. Diese Signierung ist somit bei Archivordnungsarbeiten in Obermarchtal geschaffen worden. Für die Verbringung des Obermarchtaler Archivs nach Sigmaringen Ende 1952 wurden jeweils repositurweise in der vorgefundenen Reihenfolge mehrere Aktenfaszikel zu Paketen verschnürt und diese durchnummeriert. Bei der Verzeichnung wurden die Pakete aufgelöst und alle Akten mit fortlaufenden Nummern signiert.
Der hier verzeichnete Teilbestand vereinigt mehrere Provenienzen (Dürmentingen-Bussen, Göffingen, Grundsheim und Heudorf), denen in der Klassifikation auf der obersten Gliederungsstufe Rechnung getragen wurde. Innerhalb derer wurde nach den Hauptgliederungspunkten der Klassifikation des handschriftlichen Moestle-Repertoriums weiter differenziert (Haus- und Landesregierungssachen; Ankaufstitel, Bestandteile und Verhältnisse der Graf- und Herrschaften nebst den dahin gehörigen Gütern und Rechten; Landeshoheit, Gerichtsbarkeit und Regalien; Kirchensachen; Lehenssachen; Forst- und Jagdsachen; Wirtschaftssachen; Angelegenheiten der Untertanen; Militaria; Politika). Auf eine dritte und vor allem vierte Gliederungsebene, wie sie dort vorzufinden ist, wurde bei vorliegendem Findbuch weitestgehend verzichtet, weil dadurch viele Punkte der Klassifikation insbesondere der Herrschaften Göffingen, Grundsheim und Heudorf unbesetzt geblieben wären, diese dadurch unnötig aufgebläht worden wäre und damit ein verzerrtes Bild der tatsächlich vorhandenen Akten entstanden wäre.
Den größten Bestandteil der in diesem Findbuch verzeichneten Akten machen insbesondere bei der Prove nienz "Herrschaft Dürmentingen -Bussen der Reichserbtruchsessen von Waldburg" die Akten über "Landeshoheit, Gerichtsbarkeit und Regalien" und hierbei über die "Verhältnisse mit Nachbarn" aus. Dem wurde durch eine weitere Gliederungsebene in der Klassifikation, namentlich differenziert nach den einzelnen Nachbarn, Rechnung getragen. Die Aktenbestände der Provenienzen Grundsheim, Göffingen und Heudorf sind insgesamt sehr viel weniger umfangreich.
Zur Aufnahme der Vorsignaturen ist folgendes zu bemerken: Thurn und Taxis verteilte die Akten auf Reposituren und innerhalb derer auf Kästen und Fächer. Die Aktenzählung nach Faszikeln fing in jedem Fach neu bei 1 an und war fortlaufend. In die Vorsignatur 1 wurde die Angabe über die Repositur und die Paketnummer aufgenommen. Vorsignatur 2 enthält die fortlaufende Nummerierung innerhalb von Repositur und Fach mit Faszikelnummer, wie sie auch dem Moestle-Repertorium zu entnehmen ist, Vorsignatur 3 thurn und taxissche Registratursignaturen.
Der Bestand enthält 533 Verzeichnungseinheiten und 12 lfd.m. Er ist folgendermaßen zu zitieren: Dep. 30/13 T 3.
Es wird hier auf die Einleitung des Repertoriums Dep. 30/13 T 2 (Fürstlich Thurn und Taxissches Archiv Obermarchtal - Amtsbücher der Herrschaften Dürmentingen-Bussen, Grundsheim, Göffingen und Heudorf) verwiesen.
Inhalt und Bewertung
Bearbeiterbericht
Im Gegensatz zu den entsprechenden Amtsbüchern wurde von den Akten des vorliegenden Bestandes um 1827 vom Renovationskommissär Moestle in Heudorf ein handschriftliches Repertorium erstellt, das der Verzeichnung als Orientierung diente. Allerdings erhielten die dort aufgeführten Akten bis in die 1860er Jahre Zuwachs. Ferner wurde im Zuge der Neuverzeichnung der Dürmentinger Urkunden Anfang der 1960er Jahre durch Hansmartin Schwarzmaier der Aktenbestand auf Pergamenturkunden hin durchgesehen und die darin befindlichen Stücke entnommen. Ebenfalls zum Urkundenbestand überführt wurden Papierurkunden bis 1600 und Abschriften älterer Urkunden. Bestands- und Lehnsbriefe, Testamente und Quittungen des 17. und 18. Jahrhunderts wurden hingegen bei den Akten belassen. Dadurch entsprach der vorhandene Aktenbestand nicht mehr unbedingt den Angaben im Moestle-Repertorium.
Bei der Verzeichnung der Akten wurde lediglich eine enge Anlehnung an die ursprünglichen Titelaufnahmen im Moestle-Repertorium vorgenommen, da diese aufgrund der oben genannten Gründe oftmals nicht mehr mit dem vorhandenen Aktenmaterial übereinstimmte und somit der Titel nicht der vorliegenden Akte entsprach. Außerdem wurden Rechtschreibung und Ausdrucksweise dem heutigen Sprachgebrauch angeglichen. Außerdem wurden auch alle Ortsnamen des Titels in der heutigen Schreibung wiedergegeben.
Thurn und Taxis stellte die Akten in die Repositur VIII ein, und zwar nach Themen (Haus- und Landesregierungssachen; Ankaufstitel, Bestandteile und Verhältnisse der Graf- und Herrschaften nebst den dahin gehörigen Gütern und Rechten; Landeshoheit, Gerichtsbarkeit und Regalien; Kirchensachen; Lehenssachen; Forst- und Jagdsachen; Wirtschaftssachen; Angelegenheiten der Untertanen; Militaria; Politika) geordnet. Einzelne oder auch zu mehreren in blaues Papier eingeschlagene Akten trugen den gedruckten Aufkleber "Fürstlich Thurn und Taxissches Archiv Obermarchtal. Dürmentingen (mit Göffingen, Heudorf und Grundsheim-Willenhofen)", sodann eine Aufschrift von Hand - zum Teil auch mit Schreibmaschine -, die den Inhalt näher charakterisierte, schließlich aufgedruckt "Rep. ... Fach ... Nr. ...", wiederum von Hand ausgefüllt. Diese Signierung ist somit bei Archivordnungsarbeiten in Obermarchtal geschaffen worden. Für die Verbringung des Obermarchtaler Archivs nach Sigmaringen Ende 1952 wurden jeweils repositurweise in der vorgefundenen Reihenfolge mehrere Aktenfaszikel zu Paketen verschnürt und diese durchnummeriert. Bei der Verzeichnung wurden die Pakete aufgelöst und alle Akten mit fortlaufenden Nummern signiert.
Der hier verzeichnete Teilbestand vereinigt mehrere Provenienzen (Dürmentingen-Bussen, Göffingen, Grundsheim und Heudorf), denen in der Klassifikation auf der obersten Gliederungsstufe Rechnung getragen wurde. Innerhalb derer wurde nach den Hauptgliederungspunkten der Klassifikation des handschriftlichen Moestle-Repertoriums weiter differenziert (Haus- und Landesregierungssachen; Ankaufstitel, Bestandteile und Verhältnisse der Graf- und Herrschaften nebst den dahin gehörigen Gütern und Rechten; Landeshoheit, Gerichtsbarkeit und Regalien; Kirchensachen; Lehenssachen; Forst- und Jagdsachen; Wirtschaftssachen; Angelegenheiten der Untertanen; Militaria; Politika). Auf eine dritte und vor allem vierte Gliederungsebene, wie sie dort vorzufinden ist, wurde bei vorliegendem Findbuch weitestgehend verzichtet, weil dadurch viele Punkte der Klassifikation insbesondere der Herrschaften Göffingen, Grundsheim und Heudorf unbesetzt geblieben wären, diese dadurch unnötig aufgebläht worden wäre und damit ein verzerrtes Bild der tatsächlich vorhandenen Akten entstanden wäre.
Den größten Bestandteil der in diesem Findbuch verzeichneten Akten machen insbesondere bei der Prove nienz "Herrschaft Dürmentingen -Bussen der Reichserbtruchsessen von Waldburg" die Akten über "Landeshoheit, Gerichtsbarkeit und Regalien" und hierbei über die "Verhältnisse mit Nachbarn" aus. Dem wurde durch eine weitere Gliederungsebene in der Klassifikation, namentlich differenziert nach den einzelnen Nachbarn, Rechnung getragen. Die Aktenbestände der Provenienzen Grundsheim, Göffingen und Heudorf sind insgesamt sehr viel weniger umfangreich.
Zur Aufnahme der Vorsignaturen ist folgendes zu bemerken: Thurn und Taxis verteilte die Akten auf Reposituren und innerhalb derer auf Kästen und Fächer. Die Aktenzählung nach Faszikeln fing in jedem Fach neu bei 1 an und war fortlaufend. In die Vorsignatur 1 wurde die Angabe über die Repositur und die Paketnummer aufgenommen. Vorsignatur 2 enthält die fortlaufende Nummerierung innerhalb von Repositur und Fach mit Faszikelnummer, wie sie auch dem Moestle-Repertorium zu entnehmen ist, Vorsignatur 3 thurn und taxissche Registratursignaturen.
Der Bestand enthält 533 Verzeichnungseinheiten und 12 lfd.m. Er ist folgendermaßen zu zitieren: Dep. 30/13 T 3.
535 Akten, 1 Karte (12,3 lfd.m)
Bestand
Göffingen, Unlingen BC; Herrschaft
Grundsheim UL; Herrschaft
Heudorf : Dürmentingen BC; Herrschaft
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 08:37 MESZ