Urgicht und Urteil
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7491
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 21 Urgichten
1570 Oktober 27
Regest: Aberlin Scherrer von Betzingen, der arme Mann, hat freiwillig vor und nach der peinlichen Frag folgendes bekannt: 1) Vor ungefähr 8 Jahr habe er dem Sebastian Gretzinger selig 4 Simri Haber auf seiner Laube entwendet, welche seine Mutter hernach bezahlte.
2) Vor ungefähr 6 Jahr habe er Leinhardt Has zu Betzingen 6 Simri Haber entwendet, wofür seine Mutter ihm einen Scheffel Korn gegeben habe.
3) Er habe Sebastian Schleber 4 Simri Vesen und 2 Simri Gerste gestohlen, aber nachher bezahlt.
4) Vor ungefähr 2 Jahr, als seine Hausfrau zu Reutlingen auf dem Markt war, sei sein leiblich Kind, 10 Wochen alt, in der Wiege gelegen. Darauf habe er ihm auf Anreizung des Teufels einen Stumpen Mehl, ungefähr 2 Simri, in einem Sack auf sein Angesicht und einen Block auf seinen Leib gelegt, es damit erstickt und umgebracht. Der Satan habe ihm zugeschrien, er soll's weidlich umbringen.
5) Im nächstvergangenen Emd (Ohmd, Grummet) habe seine Frau zu Betzingen die Gänse gehütet. Da sei er heimgekommen, habe sein Kind Anna, das noch lebt, in der Wiege gefunden, ihm das Deckbett auf das Gesicht gezogen und mit dem Wiegenseil zugestrickt (= zugebunden) in der Absicht, es zu ersticken. Als die Prau heimkam, habe er ihr gerufen, sie solle nach dem Kind lugen (= schauen) und doch gemeint, es sei schon tot. Aber die Prau habe es mit Gottes Hilf wieder erweckt und davongebracht.
6) Am Sonntag vor Galli habe er seinen Knaben, der bei Martin Lumpp war, kommen lassen, er wolle ihm ein wollenes Hemd auf den Winter machen. Der Knabe sei gekommen, als man in der Predigt war. Er, Scherrer, habe ihn in die Scheuer gebracht und mit einem Stecken niedergeschlagen und gemeint, er sei tot. Aber nachher sei der Knabe wieder zu sich gekommen und habe entlaufen wollen. Er sei ihm nachgeeilt, habe ihn wieder erwischt und hinauf vor die Stubentür gebracht, daselbst ihm die Gurgel mit einem halben Zaunstecken abgestochen. Als er so mit ihm umging, habe er ein Geschrei gehört, er solle weidlich an ihn, er müsse sonst auch sterben. Dieser Stimme habe er Folge getan und vermeint, dadurch des Knaben Gütle zu erben und an sich zu bringen.
1) Er habe oftmals Auf Anreizung des Teufels im Sinn gehabt, seine eigene leibliche Mutter zu ermorden, weil sie so mit den Söhnen haushalte, habe aber solches wegen Schutzes und Schirmes des allmächtigen Gottes nie füglich zuwege bringen können.
Der Bat hat, anderen zu abscheulichem (= abschreckendem) Exempel, zu Recht erkannt, dass Aberlin Scherrer dem Nachrichter übergeben, von ihm gebunden hinaus zum Hochgericht geführt werde, jedoch unterwegs 3 Griffe mit glühenden Zangen, der eine hier auf diesem Platz, der zweite auf der Metmanns-Brücke und der dritte beim Hochgericht zu ihm getan werden, sodann daselbst ihm seine Glieder lebend, nämlich beide Arme hinter und vor seinen Ellbogen und beide Schenkel ober- und unterhalb der Knie mit einem Rad zerbrochen und auf das Rad geflochten und er mit einem Strang an einem Galgen auf dem Rad zu ihm gerichtet, bis sein leiblich Leben zum natürlichen Tod gebracht wird, und dann in die Höhe aufgerichtet, dem Erdreich entfremde und der Luft, zuvor Gott dem Allmächtigen befohlen werde - alles nach kaiserlichem und des heiligen Reichs Recht.
2) Vor ungefähr 6 Jahr habe er Leinhardt Has zu Betzingen 6 Simri Haber entwendet, wofür seine Mutter ihm einen Scheffel Korn gegeben habe.
3) Er habe Sebastian Schleber 4 Simri Vesen und 2 Simri Gerste gestohlen, aber nachher bezahlt.
4) Vor ungefähr 2 Jahr, als seine Hausfrau zu Reutlingen auf dem Markt war, sei sein leiblich Kind, 10 Wochen alt, in der Wiege gelegen. Darauf habe er ihm auf Anreizung des Teufels einen Stumpen Mehl, ungefähr 2 Simri, in einem Sack auf sein Angesicht und einen Block auf seinen Leib gelegt, es damit erstickt und umgebracht. Der Satan habe ihm zugeschrien, er soll's weidlich umbringen.
5) Im nächstvergangenen Emd (Ohmd, Grummet) habe seine Frau zu Betzingen die Gänse gehütet. Da sei er heimgekommen, habe sein Kind Anna, das noch lebt, in der Wiege gefunden, ihm das Deckbett auf das Gesicht gezogen und mit dem Wiegenseil zugestrickt (= zugebunden) in der Absicht, es zu ersticken. Als die Prau heimkam, habe er ihr gerufen, sie solle nach dem Kind lugen (= schauen) und doch gemeint, es sei schon tot. Aber die Prau habe es mit Gottes Hilf wieder erweckt und davongebracht.
6) Am Sonntag vor Galli habe er seinen Knaben, der bei Martin Lumpp war, kommen lassen, er wolle ihm ein wollenes Hemd auf den Winter machen. Der Knabe sei gekommen, als man in der Predigt war. Er, Scherrer, habe ihn in die Scheuer gebracht und mit einem Stecken niedergeschlagen und gemeint, er sei tot. Aber nachher sei der Knabe wieder zu sich gekommen und habe entlaufen wollen. Er sei ihm nachgeeilt, habe ihn wieder erwischt und hinauf vor die Stubentür gebracht, daselbst ihm die Gurgel mit einem halben Zaunstecken abgestochen. Als er so mit ihm umging, habe er ein Geschrei gehört, er solle weidlich an ihn, er müsse sonst auch sterben. Dieser Stimme habe er Folge getan und vermeint, dadurch des Knaben Gütle zu erben und an sich zu bringen.
1) Er habe oftmals Auf Anreizung des Teufels im Sinn gehabt, seine eigene leibliche Mutter zu ermorden, weil sie so mit den Söhnen haushalte, habe aber solches wegen Schutzes und Schirmes des allmächtigen Gottes nie füglich zuwege bringen können.
Der Bat hat, anderen zu abscheulichem (= abschreckendem) Exempel, zu Recht erkannt, dass Aberlin Scherrer dem Nachrichter übergeben, von ihm gebunden hinaus zum Hochgericht geführt werde, jedoch unterwegs 3 Griffe mit glühenden Zangen, der eine hier auf diesem Platz, der zweite auf der Metmanns-Brücke und der dritte beim Hochgericht zu ihm getan werden, sodann daselbst ihm seine Glieder lebend, nämlich beide Arme hinter und vor seinen Ellbogen und beide Schenkel ober- und unterhalb der Knie mit einem Rad zerbrochen und auf das Rad geflochten und er mit einem Strang an einem Galgen auf dem Rad zu ihm gerichtet, bis sein leiblich Leben zum natürlichen Tod gebracht wird, und dann in die Höhe aufgerichtet, dem Erdreich entfremde und der Luft, zuvor Gott dem Allmächtigen befohlen werde - alles nach kaiserlichem und des heiligen Reichs Recht.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ