Landgraf Ludwig [V.] zu Hessen bekundet, dass sein verstorbener Vater Landgraf Georg die Pastorei zu Griesheim, die ihm durch den Tod des Dr. Christoph Fischer genannt Walter heimgefallen war, seinem verstorbenen Kanzler und Rat Johann Kleinschmidt verliehen hatte; nach dem Tod Johann Kleinschmidts belehnte der Aussteller dessen Sohn Dr. iur. Johann Kleinschmidt für diesen selbst und dessen Brüder Heinrich und Johann Philipp; nach dem Tod des jüngeren Dr. Johann Kleinschmidt belehnt nun der Aussteller dessen Bruder Heinrich, derzeit Sekretär des hessischen Hofgerichts, für diesen selbst und dessen Bruder Johann Philipp, Hofrat des Ausstellers, sowie für die drei hinterlassenen Söhne des jüngeren Dr. Johann Kleinschmidt namens Johann, Philipp und Heinrich. Zu dem Lehen gehören der vierte Teil des großen Frucht- und Weinzehnten zu Griesheim samt dem Bergzehnten, der ein Sonderlehen darstellt und weder mit dem Pfarramt verbunden noch mit der Seelsorge beschwert ist. Die Inhaber des Lehens sollen dem Pfarrherrn zu Griesheim, der den Pfarrdienst versieht, zusätzlich zu der bereits von altersher gebräuchlichen Kompetenz jährlich ein Fünftel der Korn- und Weinerträge ihres Griesheimer Zehntanteils überlassen und dafür mit weiteren Kosten oder Pfarrbaulasten nicht beschwert sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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