Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Gesandter Peter Queich, Lizenziat und Propst zu Mockstadt (Moxstadia) in der Mainzer Diözese, den er zu Verhandlungen verschiedener Angelegenheiten an den Päpstlichen Hof nach Rom gesandt hatte, 700 Gulden aufgenommen hat, wofür er sich zu näher genannten Bestimmungen verschreibt. Der Aussteller kündigt sein Siegel an und bittet seine Räte Götz von Adelsheim (domino Gotfrido de Adeltzheym), Doktor und Propst zu Wimpfen, und Alexander Bellendörfer (Pellendorffer), Protonotar, um Bezeugung. Der öffentliche Notar Jodocus Bock von Heidelberg, Kleriker der Wormser Diözese, versichert die ordnungsgemäße Ausstellung und kündigt sein Notariatssignet an.