Vor Frederich Sluter, weltlicher Richter zu Soest, und dem Gericht vor den vier Bänken erscheinen Thonies und Johan Boekeman und Hinrich Tronne als Vormünder in dieser Sache der Frau des + Johan Boekeman. Sie bringen mit vor Gericht den Vogt der von Oelinghausen (Olinckerhusen), Johan von Swerte. Sie lassen eine Urkunde verlesen, die 3 1/2 Morgen Landes betrifft. Durch ihren Vorsprecher richten sie ihre Forderungen an Johan von Swerte, den Bürgen (waren geworden is) des Johan Herderinck namens des Klosters zu Oelinghausen (Olinckhusen), er solle die rückständigen Pächte entrichten, es sei denn, er könne die betreffenden Urkunden widerlegen, wie es zu Soest üblich ist. Johann von Swerte antwortete namens des Klosters durch seinen Vorsprecher, auf dem Hofe hätte eine Meiersche wohl 40 Jahre lang gewohnt. Sie habe das Land bebaut und davon dem Kloster die Pacht Jahr für Jahr ohne Widerspruch des + Johan Boekeman entrichtet. Diesem sei nie Pacht bezahlt worden. Wenn nun Ansprüche erhoben würden, so seien diese verjährt und die Urkunde sei 80 Jahre alt. Er hoffe nicht, verpflichtet zu sein, auf die Forderung zu antworten. Die Fällung des Urteils wurde an Cort Garbreder überwiesen, der darauf bestimmte: Wenn die Vormünder vor dem Rat zu Soest nachweisen können, daß sie die Pacht von dem Land zehn Jahre lang besessen hätten, solle sie das Kloster in deren Besitz belassen und ihnen die rückständige Pacht zukommen lassen. Johann von Swerte erbittet für das Kloster einen Gerichtsschein über dieses Urteil, den der Richter ausstellt. Standgenossen des Gerichts: Cort Sloicke, Kerstien von Calcar, Cort Garbreder, Thonies von Hersschede und Hinrich Hympe. Datum 1494 Jan. 29 (feria quarta post conversionis sancti Pauli).